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Verordnetes Biologikum austauschen In Kraft getretener G-BA-Beschluss zielt auf eine preisgünstige Lösung ab

Verordnungen Autor: Cornelia Kolbeck

Apotheken müssen in Zukunft preisgünstigere Produkte anbieten. Apotheken müssen in Zukunft preisgünstigere Produkte anbieten. © wideeyes – stock.adobe.com
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Für Apotheken gelten jetzt die Regelungen des neuen § 40b in Abschnitt M der Arzneimittel-Richtlinie. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Mitte Mai in Kraft getreten ist.

Für die Herstellung von parenteralen Zubereitungen mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sollen Apotheken demnach wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt auswählen können. „Steht ein Arzneimittel mit Rabattvertrag der Krankenkasse der oder des Versicherten zur Verfügung, ist damit die Wirtschaftlichkeit sichergestellt und ein weiterer Kostenvergleich dann nicht notwendig“, so der G-BA. 

Voraussetzung für den Austausch ist jedoch, dass das ärztlich verordnete mit dem von der Apotheke verarbeiteten Fertigarzneimittel in den Applikationsarten übereinstimmt. Zudem ist eine Übereinstimmung mindestens für die Anwendungsgebiete des verordneten Fertigarzneimittels notwendig. 

Eine Ersetzung kann grundsätzlich im Verhältnis eines Referenzarzneimittels zu seinen Biosimilars sowie zwischen Biosimilars untereinander erfolgen, sofern diese mit Bezug auf dasselbe Referenzarzneimittel zugelassen sind. 

Hat die Ärztin bzw. der Arzt einen Austausch des verordneten Biologikums aus medizinisch-therapeutischen Gründen ausgeschlossen, entfällt die Pflicht der Apotheke für einen Austausch. Zudem kann auch die Apotheke unter Würdigung patientenindividueller Aspekte davon absehen. Das wäre beispielsweise bei entsprechender Kenntnis der Apotheke von in der Vergangenheit aufgetretenen Nebenwirkungen, Unverträglichkeiten oder Allergien der oder des Versicherten denkbar. Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) spielen bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen wie rheumatoider Arthritis oder in der Krebstherapie eine immer wichtigere Rolle – nicht nur medizinisch, sondern auch hinsichtlich der Kostenanteile bei den Arzneimittelausgaben.

Quelle: G-BA-Information

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