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Ärztlich assistierte Selbsttötung – sinnvolles Patientenrecht oder Irrweg?

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Noch ehe der erste Gesetzesvorschlag vorgelegt wurde, ist die Sterbehilfe-Debatte schon in vollem Gang. Befürworter der organisierten Suizid-Beihilfe werben mit Prominenten. Vertreter der Bundesärztekammer machen sich für die Palliativmedizin stark.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, fordert ein Verbot der organisierten Sterbehilfe; die „Todesengel“ diverser Vereine sollten nicht mehr für ihre Tätigkeit werben dürfen. Bedarf an weiteren rechtlichen Regelungen für die Sterbehilfe sieht der BÄK-Chef nicht. Ein gutes Verhältnis zwischen Patient und Arzt, Schmerztherapie, palliative Sedierung und eine gute Hospizarbeit sorgten dafür, dass das Problem lange nicht so groß sei, wie mancher es darstelle. Forderungen nach professioneller Hilfe beim Sterben führten dazu, dass die Abgrenzung von Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen immer schwieriger werde.

Wenn sich aktuell über zwei Drittel der Bevölkerung für eine aktive Sterbehilfe bei unheilbar Kranken aussprächen, zeuge das „von der Angst, in der schwierigsten Lebenssituation alleine gelassen zu werden“, äußerte sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst. Er spricht sich für ein würdiges Sterben mit palliativmedizinischer Versorgung nach dem Konzept von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aus. „Wir brauchen die Hilfe durch Begleitung, nicht eine vermeintliche Hilfe durch die Spritze oder einen Cocktail.“ Die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung widerspreche den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Selbstverständnisses.

Die Bundestagsabgeordneten Peter Hintze (CDU), Prof. Dr. Karl Lauterbach und Dr. Carola Reimann (beide SPD) wollen Ärzten die Suizidbeihilfe ausdrücklich erlauben. Diese soll aber auf Patienten mit unheilbaren organischen Erkrankungen beschränkt sein. Der Patient muss seinen Willen zur Selbsttötung „klar bekundet“ haben.

Zudem wollen die Politiker die Verpflichtung, dass ein weiterer Arzt zur medizinischen Einschätzung hinzugezogen wird. Auf diese Weise könnten auch „vermeidbare Sui­zide“ – etwa wegen einer falschen Einschätzung des Krankheitsverlaufes oder bei einer behandelbaren Depression – verhindert werden. Der Suizid müsse „durch den Patienten vollzogen“ werden, der Mediziner dürfe ihm dafür nur die Medikamente oder die Apparatur zur Verfügung stellen. Natürlich werde kein Arzt zu so etwas verpflichtet.

Die geplante Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch werde keinen Raum für kommerziell angebotene Suizidbeihilfe lassen, betonen die Parlamentarier Hintze und Prof. Lauterbach. Mit einem strafrechtlichen Verbot der organisierten Beihilfe, wie es Minister Gröhe und anderen vorschwebt, lasse sich nicht verhindern, dass verzweifelte Menschen dann eine Selbsttötung auf eigene Faust versuchten.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben und die Giordano-Bruno-Stiftung haben unterdessen ihre Kampagne „für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende“ gestartet. Diese wird von Prominenten unterstützt. Die Generation der Social Networks ist aufgerufen, Selbstporträts mit geschlossenen Augen auf die Kampagnen-Webseite hochzuladen. Ein zentrales Element ist auch das Buch „Letzte Hilfe“ des Berliner Arztes und Sterbehelfers Dr. Uwe-Christian Arnold. Dieser widerspricht Verdächtigungen, er habe „Geschäfte mit dem Tod“ gemacht. Honorare, so teilte er mit, habe er an gemeinnützige Organisationen, z.B. ein Berliner Hospiz, gespendet. 

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