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Ambulante Weiterbildung beim Facharzt

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Ambulante Versorgung lernt man am besten in einem ambulanten Weiterbildungsabschnitt. Auf diesem Weg wird auch das Interesse an einer späteren ambulanten Tätigkeit geweckt. Der Vorstoß der KBV für eine ambulante Pflichtzeit in der ärztlichen Weiterbildung sorgte beim Deutschen Ärztetag für hitzige Debatten.

Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Foto: KBV

Demografische Entwicklung, medizinischer Fortschritt und Verlagerungseffekte durch kürzere stationäre Verweildauern lassen den Bedarf an ambulanter (Grund-)Versorgung steigen. Dafür werden Vertragsärzte benötigt. Doch ist hier eine rein statio­näre Weiterbildung hilfreich?


Wohl kaum, sie bewirkt eher Spezialisierung und Fragmentierung, meint KBV-Vorstand Regina Feldmann.


Freiwillige ambulante Weiterbildungszeiten erzeugen allerdings auch nicht den gewünschten Schwung, zumal sie mit Kosten verbunden sind. Um junge Mediziner mehr für die ambulante, patientennahe Tätigkeit zu begeistern und fit machen zu können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung für den 116. Deutschen Ärztetag in Hannover einen Vorschlag für eine sektorenübergreifende Weiterbildung mit einem obligaten ambulanten Abschnitt gemacht.

Es geht darum, dass auch Fachärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung Stationen in der ambulanten Versorgung nach Vorbild der Allgemeinmedizin durchlaufen. Dieser Vorschlag fand auf der KBV-Vertreterversammlung nach längerer Diskussion breite Zustimmung. Beim Deutschen Ärztetag sorgte das Thema für kontroverse Debatten und das Einsetzen einer Kommission.


Der hierbei gefundene und vom Ärztetag letztlich verabschiedete Kompromiss wurde anschließend vom KBV-Vorstand und vom Hausärzteverband begrüßt bzw. gelobt. So sollen Kompetenzen und Inhalte, die „nur“ in der ambulanten bzw. „nur“ in der stationären Versorgung vermittelbar sind, auch jeweils dort vermittelt werden. Bei in beiden Bereichen vermittelbaren Kompetenzen und Inhalten bleibt dem Weiterzubildenden die Wahl.

Zusätzliches GKV-Geld für die ambulante Weiterbildung

Bevor allerdings die Muster-Weiterbildungsordnung entsprechend geändert wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere ist die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung zu regeln. Hier wurde der Vorschlag der KBV aufgenommen, dafür Geld aus dem Gesundheitsfonds zu fordern. Und zwar sollen es „entsprechend erhöhte Mittel der GKV“ sein.

KBV-Prognose: Immer weniger HausärzteKBV-Vize Feldmann hatte bei der KBV-VV betont, dass die Weiterbildungsfinanzierung nicht zulasten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung oder außerbudgetärer Vergütungsanteile gehen dürfe. Den Weiterzubildenden ist zu garantieren, dass sie in einer ambulanten Weiterbildungsstätte (Praxis, MVZ, ermächtigte Ärzte etc.) „mindestens die gleichen tariflichen Konditionen“ wie an einer Klinik vorfinden.


Hierüber soll zwischen dem Marburger Bund (Gewerkschaft) und der Arbeitgeberseite, KBV/ärztliche Berufsverbände, ein Vertrag geschlossen werden. Der zusätzliche Aufwand, den eine Weiterbildungsstätte neben der Vergütung des Assistenten hat, soll ihr durch einen Zuschlag zum Orientierungswert vergütet werden – was noch gesetzlich zu regeln wäre.

Förderprogramm für die Allgemeinmedizin legt zu

Das Förderprogramm Allgemeinmedizin wird wie gehabt fortgeführt, könnte aber durch die vorgesehene Finanzierung ersetzt werden. Laut KBV wurden 2011 im ambulanten Bereich 3483 Ärzte mit dem Förderprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin unterstützt (7 % mehr als 2010) sowie 2025 Ärzte im stationären Bereich (+5 %). Die Wahl der vertragsärztlichen Weiterbildungsstätte bleibt dem Weiterzubildenden überlassen.


Die Landesärztekammern sollen „Organisationsstellen“ aufbauen. Diese haben die Vermittlung aller vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu gewährleisten und den reibungslosen Übergang zwischen den Weiterbildungsstätten zu ermöglichen. Der Sprecherrat der Medizinstudierenden im Marburger Bund hatte die KBV-Forderungen, Studenten und junge Ärzte zu verpflichten, Abschnitte ihrer Aus- und Weiterbildung zwingend im ambulanten Bereich zu absolvieren, abgelehnt. Er fordert höhere Attraktivität statt Zwang.

 

Studierende näher an die ambulante Medizin heranführen


Der 116. Deutsche Ärztetag hat die Kultusministerkonferenz aufgefordert, die Kriterien für die Vergabe von Studienplätzen zu überprüfen. Den Merkmalen soziale Kompetenz und Engagement im medizinischen Bereich sei ein höherer Stellenwert zu geben als bisher. Eine Verkürzung des Medizinstudiums von sechs auf fünf Jahre, wie in einer geplanten EU-Richtlinie vorgesehen, lehnt der Ärztetag ab.


Die KBV-Vertreterversammlung fordert, der Grundversorgung und den patientennahen Fachgebieten größere Ausbildungsanteile einzuräumen. Im Praktischen Jahr und bei Famulaturen seien weitere ambulante Präsenzzeiten vorzusehen. Die KVen bieten den Hochschulen an, bei der Vermittlung von ambulanten Ausbildungseinrichtungen an Studierende behilflich zu sein. Eine Beschluss-Formulierung, die die „Bereitschaft zur Übernahme von Versorgungsverantwortung in strukturschwachen Gebieten“ als Kriterium für die Vergabe von Medizinstudienplätzen vorsah, wurde gestrichen.



Quelle: KBV-Vertreterversammlung,
 116. Deutscher Ärztetag, Hannover, 2013

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