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Berufswunsch Arzt – doch Exmatrikulation nach dem Physikum

Gesundheitspolitik Autor: Petra Spielberg

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Viele Regionen klagen über einen zunehmenden Ärztemangel. Gleichzeitig wird es Medizinstudenten mit einem Teilstudienplatz schwer gemacht, ihren Berufswunsch Arzt zu verwirklichen. Aus Sicht der betroffenen Studenten aber auch Universitäten ist dies eine absurde Situation.

Dr. Winfried Winter betreibt seit  vielen Jahren eine Hausarztpraxis im hessischen Seligenstadt. Da der Allgemeinarzt allmählich auf das Rentenalter zusteuert, macht er sich Gedanken über eine mögliche Nachfolge.

Sein Sohn Andreas hätte großes Interesse, in die Praxis einzusteigen. Doch da gibt es ein kleines Problem: Der 27-Jährige hat zwar im Sommer sein Physikum erfolgreich bestanden. Aber ob, wann und wo er mit seinem Medizinstudium weitermachen kann, steht in den Sternen.

Denn Andreas Winter hatte aufgrund einer Klage an der Goethe-Universität Frankfurt zum Wintersemester 2012 lediglich einen "Teilstudienplatz" bekommen. Seine Studienplatzgarantie endet somit nach der Vorklinik.

Für die klinische Ausbildungsphase muss er sich erneut um einen Studienplatz an einer deutschen Universität bewerben. Grund hierfür sind unterschiedliche Berechnungen der Studienplatzkapazitäten für die jeweiligen Abschnitte.

Zweierlei Berechnung nach Lehrpersonal und Betten

"Die Plätze in der Vorklinik berechnen sich nach dem vorhandenen Lehrpersonal. Zusätzliche Grundlage für das Studienplatzangebot in den klinischen Semestern ist dagegen die Anzahl der vollstationär belegten Betten", erläutert der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mühl von der Kanzlei Rohwedder und Partner in Mainz.

Wenn es also an einer Universität für den ersten Studienabschnitt mehr Plätze gibt als für den zweiten, können nicht alle Studenten nach dem Physikum automatisch weiterstudieren – es entstehen Teilstudienplätze.

"So kommt die absurde Situation zustande, dass ein Student nach Monaten der intensiven Vorbereitung mit dem Physikum einen der härtesten akademischen Abschnitte hinter sich gebracht hat und dann als Antwort der Universität eine Exmatrikulationsbestätigung im Briefkasten vorfindet", sagt Andreas Winter.

Exmatrikulationsbescheinigung im Briefkasten

In Frankfurt ist diese Situation zum Wintersemester 2014 bei 24 Studenten eingetreten. Aber auch an anderen Fakultäten, wie in Göttingen, Leipzig, Marburg und im Saarland, sehen zahlreiche Teilmedizinstudenten einer ungewissen Zukunftsperspektive entgegen.

Doch auch die Kliniken und das Land Hessen sind mit der Situation nicht glücklich. In Marburg beispielsweise tritt zu jedem Studienbeginn im Schnitt ein Drittel der Studenten einen Teilstudienplatz an.

Um das Missverhältnis zwischen der Ausbildungssituation im vorklinischen und klinischen Bereich zu verbessern, bemüht sich die Phillips-Universität nach Aussage von Professor Dr. Harald Lachnit, Vizepräsident für Forschung und Lehre, darum, weitere Kliniken für die akademische Zusammenarbeit zu finden.

So wurde im September eine Kooperationsvereinbarung mit dem Klinikum Fulda unterzeichnet. "Hier können nun jedes Jahr bis zu 20 Mediziner zusätzlich ausgebildet werden", so Prof. Lachnit.

Ärgerlich ist aus Sicht von Winter aber nicht nur der (vorläufige) Verlust des Studienplatzes durch ein Teilstudium, sondern auch die Tatsache, dass eine Studienplatzklage die Betroffenen sehr teuer zu stehen kommen kann.

Einstieg ins Studium mithilfe der Rechtsschutzversicherung

So kann sich der finanzielle Aufwand für den Einstieg in das Studium mithilfe eines Rechtsanwalts auf bis zu 16 000 Euro belaufen, denn nicht jeder hat wie der 27-Jährige vorsorglich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die die Kosten übernimmt.

Was Andreas Winter und seinen Vater aber noch mehr ärgert, ist die politische Dimension des Themas. "Der Markt an Medizinern ist zumindest in einigen Regionen weitgehend leergefegt und motivierten Studenten wird es schwer gemacht, ihr Studium zu beenden. Stattdessen werben wir immer mehr Fachkräfte aus dem Ausland an", moniert der Senior.

Und der Junior ergänzt: "Leider scheint eine Zulassungsreform ein sehr unangenehmes Thema zu sein, mit dem man nicht wirklich große Wählerzahlen gewinnen kann, da sie mit Kosten im Gesundheitswesen verbunden ist."

Auch Rechtsanwalt Mühl ist davon überzeugt, dass sich an der Ausbildungssituation über kurz oder lang nichts ändern wird, so lange jedenfalls, wie die Gerichte an ihrer Berechnungsart der tagesbelegten Betten und damit der Studienplätze in der Klinik und Vorklinik festhalten.

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