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Das Corona-Quiz für die ganze Praxis

Aus der Redaktion Autor: Michael Reischmann

© MT
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Testen, testen, testen. Diese Devise hat die Politik als wichtige Maßnahme der Coronapandemie ausgegeben. Also wen haben Sie vor sich stehen? Eine Abrechnungs-Glosse.

Vertrauen in die Politik gibt’s nicht zum Null­tarif – im Gegenteil, sie darf ruhig etwas kosten. Erst recht, wenn es um Corona geht. Dabei muss nicht alles, was sich Jens Spahn und seine Kollegen so ausdenken, jedem sinnvoll erscheinen: Stichwort Corona-Test. Wir widmen ihm unser heutiges Abrechnungsquiz. Und das sind die Fragen:

  1. Herr K. beendet seinen Tagestrip nach Luxemburg mit der preisgünstigen Befüllung seines Pkw (50 Liter E10). Am nächsten Tag meldet er sich bei seiner Hausärztin wegen des Corona-Pflichttests, die Tankquittung aus dem Risikogebiet hält er bereit. Wie viel spart er so gegenüber Autofahrern, die hierzulande tanken und sich testen lassen wollen?

  2. Frau A., Erzieherin aus Offenbach, ohne konkrete Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, muss nach ihrem Urlaub in Ostfriesland wieder im Kindergarten ihren Dienst antreten. Übernimmt wirklich das Land Hessen alle 14 Tage für sie einen Test?

  3. Frau D. ist MFA. Auch sie muss gegenüber ihrem Arbeitgeber einen negativen Testnachweis erbringen, hat den Test aber selbst zu bezahlen. Warum eigentlich? Variante: Wer ist am Zug, wenn die Corona-Warn-App D., die jüngst einen guten Freund getroffen hat, der für einen bekannten Schlachtereibetrieb arbeitet, ein „erhöhtes Risiko“ anzeigt?

  4. Das Kind von Frau Z. muss operiert werden. Wer kommt für dessen Testung auf bei einem a) ambulanten oder b) stationären Eingriff? Und was ist mit dem Test von Frau Z., wenn sie als Begleitperson im Krankenhaus übernachten möchte?

  5. Bundespräsident S. wird in Südtirol ohne Mund-Nasen-Schutz und in Tuchfühlung mit Einheimischen fotografiert. Wie viel müsste er berappen, wenn die Polizei eine ähnliche Szene in der Wuppertaler Schwebebahn blitzt?

  6. Seine Angehörigen wollen Herrn M. in eine Kurzzeitpflege geben. Die Einrichtung verlangt einen Corona-Test. Das Gesundheitsamt hat keine allgemeine Gefährdung durch die Pandemie im Landkreis festgestellt, bei der der Test aus öffentlichen Mitteln bezahlt würde. Muss M. also selbst in die Tasche greifen? Die KV Niedersachsen, die dieses Beispiel und einige der anderen (von uns ausgeschmückten) Szenarien als Beleg für politische Weisheit und Großzügigkeit anführt – massenhaft kostenlose Tests, aber nicht für alle – , gibt folgenden Lösungshinweis: „Pech für den Patienten: Hätte er gehustet, hätte wegen Infektionsverdacht die Krankenkasse den Test bezahlt.“

Knifflig, nicht wahr? Sollten Sie sich im Gestrüpp der Testregelungen noch etwas unsicher fühlen, vertrauen Sie auf die Testzentren. Da müssen sich andere ums Geld kümmern. Beachten Sie zudem: Je länger Sie bei der richtigen Antwort den Kopf schütteln, desto intensiver ist Ihre emotionale Belohnung. Als Telefonjoker steht Ihnen jederzeit Ihre KV zur Verfügung. Sie dürfen aber auch gerne jemanden beim Gesundheitsamt anrufen. Viel Glück.

Michael Reischmann
Ressortleiter Gesundheitspolitik

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