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EBM: Abrechnung im Notdienst rückwirkend geändert

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Weil Krankenhäuser die Zusatzpauschalen im Notfalldienst

nicht abrechnen konnten, hat das Bundessozialgericht 2012 entschieden: Der Bewertungsausschuss muss die EBM-Abrechnung im Notdienst neu regeln. Das ist jetzt, rückwirkend zum 1.1.2008!, geschehen.

Im ärztlich organisierten Notfalldienst galt bisher zum Beispiel: Für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Nr. 01210 und zusätzlich der Zuschlag nach EBM-Ziffer 01211 abzurechnen.

Weil Krankenhäuser oder Erste-Hilfe-Ambulanzen diesen Zuschlag und die weiteren Zuschläge nach den Nrn. 01215, 01217 und 01219 nicht abrechnen konnten, hat der Bewertungsausschuss zur Beseitigung der Ungleichbehandlung bzw. aufgrund des Bundessozialgerichtsurteils die Zuschläge komplett gestrichen.

Stattdessen gibt es für den ersten Arzt-Patienten-Kontakt differenziert nach der Uhrzeit die zwei folgenden Ziffern:

  • EBM Nr. 01210 – Notfallpauschale im organisierten Not(fall)dienst und ... bei Inanspruchnahme zwischen 7.00 und 19.00 Uhr (außer an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12.)

    Bis 30.9.2013: 360 Punkte (statt 445 Punkte)

    Ab 1.10.2013: 127 Punkte (statt zuvor 157 Punkte)

  • EBM Nr. (neu) 01212: Notfallpauschale im organisierten Not(fall)dienst und ... bei Inanspruchnahme

    • zwischen 19.00 und 7.00 Uhr des Folgetages

    • ganztägig an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen und am 24.12. und 31.12.

      Bis 30.9.2013: 550

      Ab 1.10.2013: 195

Diese beiden oben genannten EBM-Ziffern zeigen: Es hat eine deutliche Abwertung stattgefunden. Gab es z.B. ab dem 1.10.2013 für die Nr. 01210 157 Punkte plus der Nr. 01211 mit 99 Punkten = 256 Punkte, sind es jetzt nur noch 127 Punkte.

Für die weiteren Kontakte im Notfalldienst bleiben die EBM-Nrn. 01214, 01216 und 01218 mit den Leistungsinhalten gleich. Die EBM-Nummern sind zwar etwas besser bewertet, weil aber die Zuschläge entfallen, bleibt unterm Strich weniger übrig:

  •   EBM-Nr. 01214, neu: 50 Punkte, alt: 39 Punkte plus Zuschlag Nr. 01214 19 Punkte = 58 Punkte

  •   EBM-Nr. 01216, neu: 140 Punkte, alt: 129 Punkte plus Zuschlag Nr. 01217 80 Punkte = 209 Punkte

  •   EBM-Nr. 1218, neu: 170 Punkte, alt: 157 Punkte plus Zuschlag Nr. 01219 99 Punkte = 256 Punkte

Trotz dieser niedrigeren Bewertungen glaubt Anne von Törne, Praxismanagerin und Abrechnungsexpertin der AAC GmbH, nicht, dass Praxen herbe Verluste hinnehmen müssen. Denn statt der Nr. 01411 (469 Punkte) kann im organisierten Not(fall)dienst die neu eingeführte Hausbesuchsnummer 01418 abgerechnet werden, die mit 778 Punkten bewertet ist. Das heißt, für diesen Besuch gibt es 309 Punkte mehr.

Werden Honorarbescheide rückwirkend korrigiert?

Da diese Änderungen erst am 17. Dezember 2014 beschlossen wurden, müssen Ärzte jetzt den Sprung ins kalte Wasser aushalten. Besonders nerven- und zeitraubend findet  Anne von Törne, dass bei allen Ziffern die Uhrzeitangabe nicht fehlen darf.

Und da auch die Softwarehersteller offensichtlich keine Zeit hatten, die Neuerungen umzusetzen, müssen Praxismitarbeiterinnen derzeit die neuen EBM-Nummern händisch eingeben und benötigen so viel mehr Zeit.

Da die Änderungen rückwirkend zum 1.1.2008 gelten, ist derzeit völlig unklar, wie die KVen damit umgehen werden und welche Quartale am Ende betroffen sind bzw. welche Abrechnungen rückwirkend korrigiert werden müssen.

Strategie der KBV: Ärzte sollen möglichst kein Geld verlieren

"Eine Teilursache für die vermehrte Inanspruchnahme von Krankenhausambulanzen auch während üblicher Sprechzeiten in Praxen liegt in der angeblichen Terminproblematik", kommentiert Allgemeinarzt Dr. Heinz Jarmatz, Hausärzteverband Niedersachsen, die Änderungen bei der Notdienst-Abrechnung.

"Andererseits bleibt abzuwarten, ob die Krankenhäuser durch die verpflichtende Uhrzeitangabe der Inanspruchnahme von dem Urteil des Bundessozialgerichts profitieren, weil jetzt nicht mehr automatisch die Notfallziffern mitabgerechnet werden dürfen. Für die Ärzte in den Praxen bleibt zu wünschen, dass die Strategie der KBV, die Hausbesuchsbereitschafts-Ziffer auf die tatsächlich durchgeführten Hausbesuche zu verlagern, richtig war und die Vertragsärzte kein Geld verlieren", so Dr. Jarmatz.

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