Cannabis Fifty-fifty bei Anträgen

Von ca. 12.000 Anträgen auf Versorgung mit Cannabismedizin seien rund 6.800 Anträge genehmigt worden. Bei der Genehmigungsquote von 57 % sei aber zu berücksichtigen, „dass durch die Möglichkeit der erneuten Antragstellung nach erstmaliger Ablehnung ein Teil der Genehmigungen als Genehmigung gleich zweier Anträge zu werten ist".
Die überwiegende Zahl der Anträge beziehe sich auf Schmerztherapien. Außerdem seien seit September 2017 11 Anträge auf Erteilung einer Importerlaubnis für Cannabis zu medizinischen Zwecken eingegangen. 7 Anträge seien unvollständig und müssten nachgebessert werden, 1 Antrag ruhe. In 3 Fällen sei die Erlaubnis unbefristet erteilt worden. Solange der Bedarf durch eigenen Anbau nicht gedeckt werden könne, seien Importe vorgesehen.
Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 178
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.