Anzeige

Gegenüber Krankenkassen keine Patientendaten preisgeben

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Anzeige

Zu enge Kontakte zwischen Krankenkassen und Klinik­ärzten prangerte letztes Jahr der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar an.

Mitarbeiter der Kassen sprechen demnach mit Ärzten zunehmend über die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen; Patientendaten würden hier unberechtigterweise preisgegeben. Darüber und über  Datenschutz und Datensicherheit im Allgemeinen diskutierten Experten auf dem "UpDate! Bundesdatenschutzgesetz". 

Dem Schutz der Patientendaten im Gesundheitswesen kommt eine besondere Bedeutung zu, sagte Astrid Luedtke auf der Fachtagung zum Bundesdatenschutzgesetz.

 

Ärzte sollten sehr vorsichtig bei der Weitergabe von Informationen über die Patienten sein, auch weil es hier in den strafrechtlichen Bereich geht, machte Rechtsanwältin Luedtke in ihrem Vortrag "Datenpannen im Gesundheitsbereich" aufmerksam.

In diesem und im letzten Jahr wurden dabei Fälle verschiedenster Art. (Quelle: www.datenleck.net) publik gemacht, wie mit Patientendaten sträflich umgegangen wurde:

  • Im stillgelegten Asklepios-Krankenhaus in Homberg befanden sich noch alte Patientenakten in ungesicherten Räumen, u.a. mit Röntgenbildern. Aufgefallen ist diese Panne, nachdem nach einem Einbruch eine Akte vor dem Haus gefunden wurde.

  • Ein Cottbuser bekam jahrelang permanent Faxe, die für die DAK bestimmt waren. Die Absender der Faxe waren vielfältig: Ärzte, Rentenversicherungen, Kliniken, Arbeitgeber.

  • Im thüringischen Immelborn lagerte in einem unbewachten Backsteinbau ungefähr eine Viertelmillion Personen- und Unternehmensakten, darunter auch Patientenakten. Eine Aktenvernichtungsfirma hatte die Dokumente dort zwischengelagert, das Unternehmen ist aber laut Handelsregister seit 2008 insolvent.


Auch wenn die Speicherung von Patientendaten "gut gemeint" ist, kann sich ein Arzt, wie im nachfolgend geschilderten Fall, strafbar machen:

Der Urologe hatte unbemerkt Fotos seiner Patienten angefertigt und diese zur elektronischen Akte hinzugefügt, damit er sich z.B. bei telefonischen Rückfragen schneller an den Fall erinnern könnte. Ein Patient wurde jedoch misstrauisch, als er sein Konterfei auf dem Bildschirm entdeckte. Der Arzt hätte in jedem Fall das Einverständnis des Patienten einholen müssen.

Sind Daten von Patienten in 30 Jahren noch lesbar?

Insbesondere bei der elektronischen Speicherung und Übermittlung von Patientendaten gibt es noch eine Vielzahl ungelöster Probleme.

Selbst wenn eine Verschlüsselungstechnik aus derzeitiger Warte als "sicher" gilt: Können die Daten  dank Weiterentwicklung der Technik möglicherweise doch entschlüsselt werden? Und kann überhaupt sichergestellt werden, dass verschlüsselte Daten auch noch in 20 oder 30 Jahren gelesen werden können?

Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben die "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" aktuell überarbeitet.

Grund ist u. a. das Patientenrechtegesetz, in dem geregelt wurde, dass eine Patientenakte auch elektronisch geführt werden darf, der Arzt muss aber die Manipulationsfreiheit der Akte mit spezieller Software sicherstellen.

Anzeige