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Gesetzentwurf zu Konversionstherapien geht nicht weit genug, meinen Kritiker

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Der Gesetzentwurf zu Konversionstherapien rückt ab vom vollständigen Verbot. Der Gesetzentwurf zu Konversionstherapien rückt ab vom vollständigen Verbot. © Romolo Tavani – stock.adobe.com
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Im vergangenen Jahr kündigte Spahn ein Gesetz gegen Konversionstherapien an, um Menschen vor Umpolungsversuchen zu schützen. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Ganz so konsequent, wie ursprünglich geplant, scheint das Vorhaben nicht zu sein.

Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker und selbsternannte Heiler bieten auch in Deutschland Therapien an, um die geschlechtliche Orientierung eines Menschen „umzupolen“. Das reicht bis hin zum Exorzismus. Im vergangenen Jahr kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deshalb Regelungen gegen Konversiontherapien an, basierend auf der Expertise einer Fachkommission, in der 46 Vertreter aus Politik und Wissenschaft mitgewirkt hatten, sowie auf zwei Gutachten.

Er sehe ein „hohes Interesse an einem Therapieverbot“ hatte Spahn gegenüber Journalisten erklärt. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht allerdings kein grundsätzliches Verbot vor. Geschützt werden sollen neben Minderjährigen nur Volljährige, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) beruht. Konversionstherapien an Minderjährigen sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Wer öffentlich und für Minderjährige auch nicht öffentlich Behandlungen z.B. gegen Exhibitionismus oder Pädophilie anbietet oder vermittelt, riskiert ein Bußgeld bis zu 30 000 Euro.

Bundesrat fordert Anpassung der Altersgrenze auf 27 Jahre

Nach der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag erklärte die stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas: „Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren juristisch genau prüfen, ob ein weitergehendes Verbot möglich ist.“ Sie wünsche sich ein grundsätzliches Verbot auch für Erwachsene. Zuvor hatte schon die Länderkammer in einer Stellungnahme den Bundestag aufgefordert, die Altersgrenze zu überprüfen. Schließlich fänden Coming-Out-Prozesse auch bei über 18-Jährigen statt. Eine Grenze von 27 Jahren halten die Länder für angemessener.

Medical-Tribune-Bericht

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