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GOÄ-Reform: Letzte Tage einer Blackbox?

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

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Dass die PKV bei der Reform der GOÄ keine Öffnungsklausel für Selektivverträge braucht, wird der BÄK-Präsident auf dem 115. Deutschen Ärztetags darlegen. Allerdings wird noch mehr Klartext zur Gebührenordnungsreform gefordert werden.

Bislang galt in Medizinerkreisen: Die Bundesärztekammer kümmert sich um die Ethik – und die KBV um die Monetik. BÄK-Chef Dr. Montgomery will diese Arbeitsteilung abschaffen. Auch der 115. Deutsche Ärztetag nächste Woche in Nürnberg soll das Thema Finanzen im Gesundheitswesen kenntnisreich abklopfen.

Gebührenordnung für Ärzte bald zukunfttauglich? 

Das wird insofern interessant, weil die GOÄ – seit den 1980er Jahren größtenteils im ordnungspolitischen Tiefschlaf – zurzeit von BÄK und PKV-Verband auf Zukunft getrimmt wird. Kommen Dr. Montgomery und PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach mit ihren Hilfstruppen zu Potte, hat das Bundesgesundheitsministerium die gewünschte Steilvorlage.


Das Ministerium muss die GOÄ per Rechtsverordnung erlassen und sie durch den Bundesrat bringen. Die PKV-BÄK-Vorarbeit zur neuen GOÄ von Anfang an auf dem offenen Markt auszuhandeln, wäre sicherlich ein Unding. Also wurde zunächst das Prinzip der Vertraulichkeit ausgerufen.

GOÄ - Wird auf dem Ärztetag der Vorhang gelüftet?

Mittlerweile verliert das Mauern der Dres. Leienbach und Montgomery aber immer mehr Fans. Dr. Durchschnitt würde genauso gerne wie die Funktionäre wissen, was denn nun bei GOÄ-Punktwerten, Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses, Steigerungssätzen oder Analogziffern zu erwarten ist.


Die Nürnberger Ärztetagsdiskussion über die Monetik wäre ein probater Anlass für die letzten Tage dieser Blackbox. Zumal sich prominente Ärztevertreter für die PKV weit aus dem Fenster gelehnt haben. Als der AOK-Bundesverband Anfang Mai mithilfe der Illustrierten „Stern“ den Privat-Assekuranzen jedwede Zukunftsperspektive absprach, gab es von Dr. Leienbach Widerworte und von Dr. Montgomery Schützenhilfe.

Selektivverträge zur Behandlung von Privatpatienten?

Vergleichbares lief ab, als der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestags-Unionsfraktion, Jens Spahn, im März den Privatkassen „existenzielle Probleme“ bescheinigte. Diese schöne Harmonie wurde empfindlich gestört, als BÄK-Vertreter unlängst nach einem PKV-Presseseminar lasen, Dr. Leienbach & Co. verlangten weiterhin die Öffnungsklausel.


Also praktisch Selektivverträge zur Behandlung von Privatpatienten, die eine von den allgemeinen Finanzregeln der GOÄ unterschiedliche, sprich geringere Honorargestaltung ermöglichen. Der PKV-Verbandsdirektor korrigierte sofort, dieses Thema sei beim Pressetreff nicht angesprochen worden. Offenbar glühten aber dennoch die Telefondrähte zwischen BÄK und PKV.

BÄK: Öffnungklausel längst vom Tisch

Schlussendlich musste wohl ein PKV-Gewaltiger der BÄK bestätigen, dass dort nichts dergleichen gefordert wurde. Für den BÄK-Präsidenten ist die Öffnungsklausel nämlich schon längst vom Tisch. Er gab den PKV-Assekuranzen in einem Interview in der Tageszeitung „Die Welt“ mit dem Titel „PKV muss sich reformieren, um zu überleben“ Geleitschutz.


Auf das Thema Öffnungsklausel angesprochen, sagte er: „In der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte gibt es eine solche Öffnungsklausel nicht. Und wir brauchen definitiv auch keine.“ Das „wir“ bezog Dr. Montgomery auf die BÄK und die privaten Krankenkassen.

Betriebswirtschaftlich kalkuliertes Fundament

Im Nachfassen lieferte der Hamburger Radiologe auch eine Begründung mit: Es sei zwischen den Partnern PKV und BÄK unstrittig, eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Basis für den GOÄ-Umbau anzustreben. Die Öffnungsklausel würde das nur wieder unterlaufen. Wenn Dr. Montgomery für die Ausgestaltung der anderen GOÄ-Essentials ähnliche Plausibilitäten auf Lager hat, ist das Informieren des Ärztetags darüber sicherlich unproblematisch.

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