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Hausarztpraxis: Auch „unbekümmertes Abrechnen“ wird bestraft

Gesundheitspolitik Autor: Hermann Müller

© BilderBox
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Ein Zahlendreher, der vier Jahre niemandem auffiel und niemandem geschadet hat, könnte einer Berliner Haus­ärztin eine fünfstellige Euro-Einbuße bescheren. Die KV kürzte ihr nach einer Plausi-Prüfung das Honorar und der Disziplinarausschuss verhängte eine saftige Geldstrafe.

Im Herbst 2010 erhält Hausärztin Dr. Caren Ihle-Klamka das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung. Sie ist entsetzt über nicht plausible Arbeitszeiten von täglich mehr als zwölf Stunden. Sie glaubt, den Vorwurf mit Verweis auf eine nicht berücksichtigte Weiterbildungsassistentin entkräften zu können.

Doch wenige Wochen später kommt neue Post: Die Assistentin reicht nicht als Erklärung aus. Nach einer Auflistung der KV kommt die Ärztin an wenigen Tagen in jedem Quartal auf Arbeitszeiten von bis zu 40 Stunden und mehr. „Das war nicht plausibel“, räumt die Ärztin selbst ein. Sie findet aber dafür keine Erklärung.

Die Verwaltungsmühle beginnt sich zu drehen. Der KV-Vorstand folgt am 26. Januar 2011 dem Plausibilitätsausschuss, ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, die Abrechnung sachlich-rechnerisch berichtigt.

An einzelnen Tagen hat die Ärztin auffällig viele Gespräche abgerechnet. Die KV streicht diese „fehlangesetzten Gesprächsleis­tungen“ der EBM-Ziffer 03120 EBM mit einer Mindestgesprächszeit von zehn Minuten, fordert Ende Februar für sechs nicht verjährte Quartale (3/2006 bis 4/2007) genau 5069,41 Euro zurück.

Gesprächsziffer statt Chronikerziffer!

Die Moabiter Hausärztin hätte Einspruch erheben und eine Neuabrechnung verlangen können. Doch sie erkennt den Fehler nicht, kommt mit dem Rat zweier Anwälte nicht weiter. Im April fordert der Disziplinarausschuss eine schriftliche Erklärung. Die Ärztin ist ratlos und verzweifelt: „Ich hatte wochenlang Angst um meine Zulassung.“ Dann, wenige Tage vor der Sitzung des Disziplinarausschusses am 8. Juni, findet sie „den blöden Fehler“.

Für Altenheimpatienten hatte sie eine Ziffernkombination gebildet und diese am Anfang jedes Quartals abgerechnet. Doch dabei war ihr ein Zahlendreher unterlaufen. Statt neben der Ordinationsziffer die „Chronikerziffer für Rentner“ (EBM-Nr. 03210 mit 455 Punkten) einzutragen, rechnete sie die (mit 150 Punkten deutlich niedriger bewertete) Gesprächziffer 03120 ab. Der Fehler kam nach vier Jahren durch die Plausibilitätsprüfung ans Tageslicht: Für die abgerechnete Zifferkombination galt nämlich eine Zeitvorgabe von 20 Minuten. Und das führte an einigen Tagen zu unplausiblen Zeiten. 

Ihre Erkenntnis trägt die Ärztin dem Disziplinarausschuss vor. Ihr Vortrag müsste plausibel sein, schließlich hat sie während der ganzen Zeit bei keinem ihrer Altenheimpatienten parallel die Chroni­kerziffer abgerechnet. KV-Jurist Peter Pfeiffer blickt kurz in die Akte, die Ärztin will zustimmendes Nicken wahrgenommen haben. Sie verlässt die Sitzung mit dem guten Gefühl, „endlich ist der Spuk vorbei“.

Erklärung ist plausibel und es gibt keinen Schaden - alles gut?

Nachdem der Disziplinarausschuss Anfang Juni tagte, wird der am 10. Oktober erstellte, fünfseitige Bescheid am 9. Dezember 2011 verschickt. Die Hiobsbotschaft: 3000 Euro Geldstrafe soll die Hausärztin zahlen wegen einer „schweren Sorgfaltsverletzung im Sinne einer groben Fahrlässigkeit“. Sie ist schockiert und wütend über die Vorwürfe, sie habe „unbekümmert“ und „leichtfertig“ abgerechnet. Sie meint, die Mitglieder im Ausschuss hätten ihr nicht zugehört.

Dr. Ihle-Klamka wirft der Kassenärztlichen Vereinigung „grobe Fahrlässigkeit“ wegen „Unterlassung“ vor. Unterstützung zur Klärung des Fehlers habe sie vermisst. „Im Gegensatz zur mir verfügt die KV über das Personal und die technischen Möglichkeiten, die Abrechnung zu durchleuchten und die Abrechnung sachlich-rechnerisch zu korrigieren.“

Ärztin spürt ein „Klima der Angst“ unter den Kollegen

Die Ärztin gibt sich nicht geschlagen, hat Klage beim Sozialgericht Berlin eingereicht. Ihr droht ein finanzieller Schaden von rund 15 000 Euro durch gestrichene Ziffern, fehlende Neuberechnung und die Geldstrafe. „Der alte Kampfgeist ist zurück“, sagt Dr. Ihle-Klamka. Auch durch den Zuspruch von Kollegen, „die in Fallen getappt und in die Mühlen der KV geraten sind“.  Sie trifft Kollegen, die geprüft werden, und meint: „Das Klima der Angst ist spürbar.“

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