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IGeL: gefragt, gejagt und ungezähmt

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Mag das Gewicht Individueller Gesundheitsleistungen am Arzteinkommen auch nur im geringen einstelligen Prozentbereich liegen, für eine Belastung des Arzt-Patienten-Verhältnisses und schlechte Presse reicht es allemal.

Jeder zweite gesetzlich Krankenversicherte hat von seinem Arzt schon einmal IGeL angeboten bekommen. Zwei von drei der Angesprochenen verzichteten darauf, sich über die IGeL an anderer Stelle schlau zu machen. Die anderen informierten sich bei ihrer Krankenkasse, auf speziellen Internetseiten oder bei einem anderen Arzt. Das besagt eine Umfrage für die Techniker Krankenkasse (TK) vom März.

Geht es um die Vor- und Nachteile von IGeL, ist umgehend vom mündigen Patienten die Rede. Denn er hat als Selbstzahler eine Kaufentscheidung über eine freiwillige Leis­tung zu treffen. Doch ist der Ablauf in den Praxen – umfassende Aufklärung, Bedenkzeit und freie Entscheidung, schriftliche Vereinbarung, nachvollziehbare GOÄ-Rechnung – wirklich überwiegend so, wie ihn KVen, Kammern und Ärzteverbände in Ratgebern samt Checklisten mus­tergültig zusammenstellen (Beispiel: www.kbv.de/html/igel.php)?

Häufig Stein des Anstoßes: die Glaukom-Früherkennung

Christiane Rock von der Verbraucherzentrale NRW erzählt Geschichten, die einen schlechten Eindruck vom IGeL-Geschäft hinterlassen. Die Juristin ist Projektleiterin der Internetseite IGeL-Ärger. Rund 2000 Beschwerden von IGeL-Betroffenen haben sich dort seit September 2014 angesammelt.

Demnach sorgen Augenärzte mit der Glaukom-Früherkennung nach wie vor für die meiste Verärgerung bei den Versicherten, gefolgt von Frauenärzten mit vaginalem Ultraschall zur Krebsfrüherkennung. Anlass zum Ärgern bieten ferner Zahnärzte, Hautärzte und Orthopäden bzw. Leistungen wie Hautkrebs-Früherkennung, professionelle Zahnreinigung und PSA-Test.

Vielfach beklagen diese Patienten, sie seien durch den Arzt (63 % der Beschwerdegründe) oder die MFA (45 %) unter Druck gesetzt worden. Von "Angstmache um die Gesundheit" sprechen 43 %. Viele geben an, sie hätten keine Informationen über kassenfinanzierte Alternativen, keinen schriftlichen Behandlungsvertrag oder keine Bedenkzeit bekommen.


Verbraucherschützerin Rock untermauert diese Zahlen mit Beispielen, in denen Patienten berichten, dass ihre Unterschrift über die Annahme oder Ablehnung einer freiwilligen Glaukom-Früherkennung zur Voraussetzung gemacht wurde, um überhaupt mit dem Augenarzt in Kontakt zu kommen. Oder von einem zwei Wochen früheren Termin beim Orthopäden, wenn man für 55 Euro noch eine Knochendichtemessung vornehmen lässt.

Verbraucherzentrale macht Ärger publik und mahnt ab

Die Verbraucherschützer gehen zwar mit Abmahnungen und ggf. Klagen gegen einzelne Ärzte und unzulässige Vereinbarungen/IGeL-Verzichtsformulare vor. Doch sie stoßen auf institutionelle Widerstände.

So hat die Verbraucherzentrale NRW zwar einen Augenarzt dazu gebracht, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, seine Vereinbarung für eine Glaukom-Früherkennung nicht mehr zu verwenden – doch sein Verband stelle das Formular nach wie vor zur Verfügung, sagt Rock.

Auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen findet sie wenig Unterstützung. Etwa wenn ein Arzt Vorsorgetermine davon abhängig macht, ob die "normale" Vorsorge (in drei Monaten) oder die "erweitere" (in zwei Wochen) gewählt wird. Die angesprochene KV sehe hierin kein Problem, berichtet Rock. Sie plädiert dafür, dass Ärzte separate IGeL-Sprechstunden anbieten. Dann sei für die Versicherten klar, dass sie dort eine Selbstzahlerleistung erhalten. Die Probleme der Koppelung von Kassen- und Privatleistungen sowie einer zu knappen Bedenkzeit würden hier wegfallen.

Von KVen und Ärztekammern wünscht sie sich, dass sie ihre Aufsichtsrolle effektiver wahrnehmen. Der Vizepräsident der Ärztekammer Nord­rein und Allgemeinarzt Bernd Zimmer verweist darauf, dass sich die Düsseldorfer Kammer jährlich nur mit etwa 80 IGeL-Vorgängen beschäftigen muss – bei 80 Millionen Behandlungsfällen. Auf erwiesene Verstöße folgten Ermahnungen und die Aufforderung zur Korrektur, z.B. bei einer IGeL-Falschdarstellung auf der Praxis-Website. Bei Nicht-Beachtung seien Sanktionen vom Abschalten der Website bis zu Geldbußen möglich.

Etliche Hinweise an die Kammer auf unzulässige IGeL-Offerten kommen laut Zimmer von Kollegen, worin er eine Selbstkontrolle sieht – wie bei der Bauaufsicht, die Hinweisen aus der Nachbarschaft nachgeht.

Auch bei den Krankenkassen gehen Klagen von Versicherten über IGeL ein – allerdings in keinem Ausmaß, das ein Problem signalisieren würde, wie Dr. Andreas Meusch, Direktor des Wissenschaftlichen Instituts der TK berichtet. Sein Arbeitgeber wagt selbst den Spagat. So bezuschusst die Kasse z.B. freiwillig Leistungen wie Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Eigenblut- und Bach-Blütentherapie.

Und das, obwohl der vom GKV-Spitzenverband finanzierte IGeL-Monitor z.B. die Eigenbluttherapie bei Sehnenreizung als "tendenziell negativ" bewertet. Bei der Bach-Blütentherapie ("Glaubenslehre, die quasireligiöse Züge trägt") sowie der professionellen Zahnreinigung bei Erwachsenen ohne Parodontitis ist laut IGeL-Monitor, auf den die TK sogar selbst verweist, die Nutzen-Schaden-Relation "unklar".

IGeL-Markt: neue Angebote für vielfältige Bedürfnisse

Dr. Meusch gibt zu, dass man das "diskussionswürdig" finden kann, zumal dafür Mittel der Solidargemeinschaft verwendet werden. Als Erklärung führt er an, dass nach Umfragen TK-Versicherte im Vergleich zu allen gesetzlich Krankenversicherten überproportional häufig IGeL angeboten bekommen und diese auch gerne annehmen – die Kasse entspricht also mit ihren Satzungsleistungen Kundenwünschen.

Verbraucherschützerin, Arzt, TK-Vertreter und das IGeL-Monitor-Team – alle gehen davon aus, dass der IGeL-Markt in den nächsten Jahren weiter wachsen wird. Dank Fortschritt (z.B. Gentests) und Lifestyletrends. Dafür gelte es die Patienteninformation zu stärken und die Ärzte in evidenzbasierter Medizin fortzubilden.


Quelle: MDS – Presseseminar

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