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KBV-Umfrage zum Sicherstellungsauftrag

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Die KBV-Funktionäre wissen, was die Basis will: feste, kostendeckende Preise sowie diagnostische und therapeutische Freiheit. Die Urabstimmung bei den rund 150 000 KV-Mitgliedern bestätigte diese „unverzichtbaren“ Rahmenbedingungen.

53 % aller Vertragsärzte und -psychotherapeuten haben bei der Umfrage zum Sicherstellungsauftrag verwertbare Antworten gegeben und mehrheitlich die Stoßrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung bestätigt: weitermachen im bisherigen System und dabei noch einige Verbesserungen erreichen. Von einer Wechselstimmung („raus aus der KV“) ist in der aktuellen infas-Befragung für die KBV wenig zu spüren. Kein überraschendes Ergebnis. Erwartungsgemäß fühlt sich die KBV gestärkt und wird mit diesem „Mandat“ bei Politik und Kassen argumentieren.


KBV-Chef Dr. Andreas Köhler spricht von Bedingungen, die innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erfüllen sind. Für die Verhandlungen zum Honorar bedeutet das: Die KBV wird der Marschroute folgen, dass klassische Grundversorgungsleistungen, also „ärztliche Zuwendung“, ohne Mengensteuerung zu honorieren sind, während bei technischen Leistungen wie Labor oder bildgebenden Verfahren weiterhin nicht auf Quotierungen zu verzichten sein wird.

KBV will sich für Attraktivitätssteigeung des Arztberufs einsetzen

Nicht nur in einem Positionspapier im Bundestagswahljahr werden sich die Urabstimmungs-Ergebnisse gut machen. Im Frühling will die KBV eine Kampagne zur Steigerung der Attraktivität des Arztberufs starten. Dafür kann sie positive Ergebnisse der Befragung verwenden. So finden 92 % der Ärzte und Psychotherapeuten ihre Arbeit nützlich und sinnvoll. 86 % macht die Arbeit Spaß.


Die Regressangst, die angeblich Medizinstudierende vor der Perspektive Niederlassung abschreckt, ist in den Praxen gar nicht so groß wie vermutet. Die Forderung „keine Regresse für einzelne Ärzte bei Verschreibungen von Medikamenten“ landet – beeinflusst von den Antworten der Fachärzte und Psychotherapeuten – nur auf dem fünften und vorletzten Platz im Ranking der „unverzichtbaren“ Rahmenbedingungen für die Fortführung des Sicherstellungsauftrags. Allerdings sehen hier 63 % der Hausärzte Reformbedarf.

Wirtschaftliche Lage für 54 Prozent der Hausärzte in Ordnung

Eine wirtschaftlich gute Lage in der Praxis melden 54 % der Hausärzte und 45 % der Fachärzte. Mit ihrem Einkommen zufrieden („entspricht den Erwartungen“) sind 40 % aller Umfrageteilnehmer – nicht zufrieden sind 58 %. Wahre Fans hat das jetzige Kollektivvertragssystem bei den Psychotherapeuten: 19 % sehen keinen Änderungsbedarf (Hausärzte: 10 %). Für eine echte Systemänderung (Übertragung des Sicherstellungsauftrags durch den Gesetzgeber auf andere Verantwortliche) sprechen sich nur 3 % der Psychotherapeuten, 5 % der Fach- und 7 % der Hausärzte aus.


79 % der Psychotherapeuten sagen, dass ihre Tätigkeit mit den Wünschen und Erwartungen übereinstimmt, die sie zu Studienbeginn hatten. Bei den Hausärzten bestätigen das nur 45 %. 58 % der Psychotherapeuten erklären, dass ihnen ausreichend Zeit für die Behandlung ihre Patienten zur Verfügung steht; bei den Ärzten sagen das nur 27 %. Der Anteil der Niedergelassenen, der über zu wenig Zeit für die Patienten klagt, hat sich nur gut ein halbes Jahr nach der Ärztemonitor-Umfrage der KBV bei 11 000 Niedergelassenen nochmals erhöht, stellt Dr. Köhler fest: von 57 % auf 67 %.

Ein in der Vergangenheit verspürtes „Glaubwürdigkeitsproblem“ der KV bei den Mitgliedern scheint nicht mehr akut zu sein. Auch die Größenordnung der Systemwechselwilligen – bekennende 6 % – sei vor der Umfrage unklar gewesen, sagt Dr. Köhler.

Ergebnisse der KBV-Urabstimmung

93 % der Niedergelassenen sind der Meinung: „Feste und kostendeckende Preise für ärztliche Leistungen sind eine wichtige Voraussetzung für das Fortbestehen des gegenwärtigen Versorgungssystems.“

93 % der Niedergelassenen sind der Meinung: „Es muss der ärztlichen Selbstverwaltung und nicht den Krankenkassen überlassen bleiben, Form und Inhalt der ärztlichen Fortbildung festzulegen.“

91 % der Niedergelassenen sind der Meinung: „Eine Mengensteuerung ärztlicher Leistungen darf nicht zu einer Absenkung der Einzelvergütungen führen.“

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Und das sagen Ärzte zur Selbstverwaltung (öffnet Grafik)
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