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Knoten in der Männerbrust

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

Die ärztliche Versorgung von Patienten mit Brustkrebs ist ein föderaler Flickenteppich.
Die ärztliche Versorgung von Patienten mit Brustkrebs ist ein föderaler Flickenteppich. © Fotolia/beeboys
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Auch Männer sollen bei Verdacht auf Brustkrebs auf GKV-Kosten einen Gynäkologen zur weiterführenden Diagnostik durch Mamma-Sonographie oder Mammographie aufsuchen können. Diese bayerische Forderung ist anderswo schon erfüllt.

Die Vertreterversammlung der KV Bayerns ist einem Antrag der Gynäkologin Dr. Elisabeth Hupfer-Dirksen gefolgt und hat beschlossen: Bei Verdacht auf Brustkrebs soll die Behandlung eines Mannes beim Gynäkologen als Kassenleistung abrechenbar sein. Bisher wird die Abrechnung mit der Anmerkung „0“ (Begründung: Mann) versehen und nicht bezahlt.

Niedrigschwellige Angebote sind nur für Frauen selbstverständlich

Das soll die KV ändern. Dr. Hupfer-Dirksen stößt sich daran, dass Männer und Transgender mit Brusttumor unklarer Dignität fast nur in Uni-Kliniken untersucht werden können. Dies habe zu verschleppten Mamma-Ca-Diagnosen beim Mann und einer schlechteren Überlebenswahrscheinlichkeit geführt. Auch für Männer und Transgender müsse es ein niedrigschwelliges Angebot vor Ort geben, wie es für Frauen selbstverständlich sei.

Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums erkranken hierzulande jährlich 600 bis 700 Männer an Brustkrebs. Sie finden häufig nur schwer Hilfe. Dabei können sie sich auch von Gynäkologen behandeln lassen. Auf diesen Ausnahmetatbestand weist z.B. die KV Nordrhein ausdrücklich hin. Doch die Regelungen variieren in den Bundesländern.

Die Diagnosestellung erfolgt bei Männern ähnlich wie bei Frauen: Tastuntersuchung, Ultraschall und Mammographie sowie bei Verdacht vor allem die Biopsie. In Nordrhein sind auch Aufträge zur Mammasonographie und Mammographie abrechnungsfähig. In Hamburg, Hessen oder Sachsen ist es ähnlich.

In Baden-Württemberg ist es Gynäkologen berufsrechtlich versagt, Männer zu behandeln. Allerdings macht die Rechtsprechung Ausnahmen möglich. Die KV Baden-Württemberg akzeptiert daher Männerbehandlung bei Transsexualität (F 64.0 G) sowie die Behandlung bei begründetem Verdacht und gesichertem Vorliegen eines Mammakarzinoms (C 50.0 – C 50.9) beim Mann.

In Westfalen-Lippe muss sich ein Gynäkologe um eine Ausnahmegenehmigung der KV bemühen, will er einen Mann therapieren. Betroffene könnten sich auch an niedergelassene Onkologen wenden, heißt es.

Netzwerk organisiert Erfahrungsaustausch

Die KV Hamburg wiederum hält eine Behandlung von Männern durch Gynäkologen sogar für „fachlich erforderlich“ und macht den Vertragsärzten keinerlei Einschränkungen.

In Hessen können Gynäkologen grundsätzlich bis zu 3 % Männer behandeln. Das reicht in der Regel aus, sodass niemand weggeschickt werden muss.

Aufgrund der mangelhaften Versorgungssituation hat sich in Remchingen der Verein „Brustkrebs beim Mann“ gegründet. Er organisiert z.B. zwei Mal im Jahr Treffen für von Brustkrebs betroffene Männer zum Erfahrungsaustausch und zur Information durch medizinische Experten.

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