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Körperschaften ermuntern zur Kooperation

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Vor gut 30 Jahren waren kooperative Formen ärztlicher Berufsausübung bei den Körperschaften noch verpönt und wurden mit juristischen Tricks behindert. Jetzt gelten sie als optimaler Weg für die ärztliche Versorgung von morgen. Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg hat seinen Segen dazu gegeben.

Für Bayerns Ärztekammerpräsident Dr. Max Kaplan bieten Ko­operationen beste Anreize für die Kollegen: größere Berufszufriedenheit, höhere Lebensqualität, finanzielle Perspektiven durch höhere Wirtschaftlichkeit. Der Hausarzt appelliert insbesondere an die jungen Ärztinnen und Ärzte: „Das Feld ist bestellt. Bitte lasst Euch nieder!“.


Einer, der den Kaplanschen Appell nicht abgewartet, sondern auf eigene Faust gehandelt hat, ist Allgemeinarzt Dr. Veit Wambach aus Nürnberg. Er hat 1997 das Praxisnetz Nürnberg Nord (PNN) aufgebaut und zu einem Erfolgsmodell vorangebracht. Auf dem Deutschen Ärztetag schilderte er den Weg von der isolierten Einzelpraxis hin zu Vernetzung und Kooperation.

Qualitätsberichte des Ärztenetzes im Internet

Heute arbeiten 176 Ärzte aller Fachrichtungen im PNN, das die Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins hat. Ziel ist es, durch eine verbesserte Information zwischen den Ärzten und eine intensivere Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Pflegediensten, sozialen Einrichtungen und den Krankenkassen die Versorgung zu optimieren.


Im Juli 1999 wurde ein Vertrag über die Versorgung im Netzwerk mit der AOK Bayern und den bayerischen BKKen geschlossen. Ein zweiter Schritt war das Projekt „Qualität und Effizienz“ (QuE) im Jahre 2002. Es bietet den eingeschriebenen Versicherten eine nachprüfbare Qualität, erklärt Dr. Wambach, und zwar durch regelmäßige Fortbildungen, Behandlungsleitlinien, Fallkonferenzen, Qualitätsmanagement und regelmäßige Befragungen der Patienten. Die Qualitätsberichte von 2004 bis 2011 sind im Internet abrufbar und geben Auskunft über das Bemühen um Qualität im Netz und die Ergebnisse.


Im Ärztetags-Plenum kam Dr. Wambachs Netzprojekt gut an. In einer Resolution riefen die Delegierten Ärztekammern, KVen und Berufsverbände dazu auf, Ärzte bei der rechtssicheren Umsetzung von Ko­operationsformen zu beraten und zu unterstützen. Dazu gehört auch ein besonderes Honorar, das nach der Anpassung des § 87b SGB V durch das GKV-Strukturgesetz möglich ist. 
Das ist auch das Ziel der KBV, versicherte deren Vorsitzender Dr. 
Andreas Köhler auf der KBV-Vertreterversammlung einen Tag vor dem Ärztetag. Das Versorgungsstrukturgesetz eröffnet den KVen ausdrücklich die Möglichkeit, Praxisnetze durch eigene Vergütungsregelungen zu unterstützen.

KBV erstellt Kriterien für Förderung von Netzen

Dazu kann auch ein eigenes Honorarvolumen im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gehören. Voraussetzung dafür ist, dass die KV das Praxisnetz anerkennt und dass es zu einer Verbesserung der ambulanten Versorgung beiträgt. Die KBV ist zurzeit dabei, Kriterien für eine solche Anerkennung – etwa Versorgungsziele und Qualitätsanforderungen – zu erstellen. Diese müssen im Einvernehmen mit den Krankenkassen vereinbart werden. Denkbar wäre laut Dr. Köhler ein Stufenmodell, das als verbindliche erste Stufe die Eingangskriterien festlegt, die ein Praxisnetz erfüllen muss, um als förderungswürdig anerkannt zu werden.



Anhand weiterer Stufen kann die Entwicklung eines Praxisnetzes nachvollzogen werden. Der Zeitplan sieht vor, dass die KBV die Rahmenvorgaben für die Anerkennung nun bis zum dritten Quartal erstellt. Ab Januar 2013 könnte dann eine Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen in Kraft treten.

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