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Krebstherapie: Mit der zweiten Meinung sieht man besser?

Gesundheitspolitik Autor: Thomas Trappe

Der Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung wurde im Jahr 2015 eingeführt.
Der Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung wurde im Jahr 2015 eingeführt. © fotolia/thodonal
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Was bringt das Zweitmeinungsverfahren in der Krebstherapie? Viel, sagt eine Expertin und verweist auf immer mehr voreilige Brustamputationen. Andere sind skeptisch und setzen auf valide multidisziplinäre Erstmeinung.

Als die Hollywood-Schauspielerin Angelina Jolie 2013 verkündete, sich aus Angst vor einer Krebserkrankung beide Brüste entfernt haben zu lassen, erregte sie damit weltweit Aufsehen und hatte für viele Frauen Vorbildfunktion. Aber nicht unbedingt in einem positiven Sinne, wie Dr. Kerstin Rhiem, stellvertretende Direktorin des Zentrums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs am Uniklinikum Köln, bei einer Diskussion über das Zweitmeinungsverfahren deutlich machte. Der Rechtsanspruch darauf sei sinnvoll, betonte Dr. Rhiem. Vielen Frauen würde Leid erspart, holten sie sich vor der Brustamputation eine ärztliche Zweitmeinung ein.

Jolies Mutter starb an Brust- und Eierstockkrebs; in einer Genanalyse stellten Ärzte fest, dass die Tochter ebenfalls ein erhöhtes Krebsrisiko in sich trage. In der Folge von Jolies Bekanntmachung, so Dr. Rhiem, hätten nicht nur Patienten den Test viel häufiger nachgefragt, sondern auch Ärzte ihn als valides Instrument betrachtet.

Das Problem: Zahlen aus Kalifornien legten inzwischen nahe, dass die Genanalyse hoch fehleranfällig sei. Dennoch klettern die OP-Zahlen vor allem in den USA in die Höhe, und Dr. Rhiem geht davon aus, dass „es auch in Deutschland zu einer Steigerung kommen wird“ – mit schlimmen psychischen und körperlichen Folgen für viele Patientinnen.

Sie stellte in Berlin das „transsektorale Zweitmeinungskonzept zur Vermeidung von Überprävention (nicht indizierter Mastektomien) bei Frauen mit einer erblichen Belastung“ vor, das ihr Zentrum entwickelte. Mehrere Zehntausende Frauen jährlich kämen, so die Schätzung, inzwischen für diese Beratung infrage, vielen von ihnen bliebe eine unnötige Amputation erspart.

Nicht alle Onkologen von Zweitmeinung überzeugt

Der Rechtsanspruch auf die zweite ärztliche Meinung wurde 2015 gesetzlich eingeführt, bei der Umsetzung befindet man sich noch am Anfang. Im September legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erste Operationen für seine Regelungen fest: Eingriffe an Gaumen- und Rachenmandeln sowie Gebärmutterentfernungen. Als ambulante Leistung kann das Zweitmeinungsverfahren von Ärzten erst abgerechnet werden, wenn der Bewertungsausschuss die Vergütung festgelegt hat.

Und längst nicht alle Onkologen sind vom Sinn des Zweitmeinungsverfahrens in der Krebstherapie überzeugt. DKG-Präsident Dr. Peter Albers zeigt sich skeptisch: „Die ideale Zweitmeinung ist die qualifizierte Erstmeinung.“ Denn das sei das größere Problem: Dass es bei Krebsdiagnosen oft keine multiprofessionelle Abstimmung gebe. „Bei fast keinem Patienten wird der Primärbefund von mehreren Kollegen besprochen“, beklagt Dr. Albers. Krebspatienten gehe es aber darum, in einer angsterfüllten Situa­tion eine zuverlässige Diagnose zu erhalten, eine hochwertige Therapie und vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zum behandelnden Arzt. Der derzeit übliche Diagnoseablauf mit meist großem Zeitdruck ermögliche das oft nicht, so Dr. Albers. Vor allem aus diesem Defizit „resultiert der Ruf nach Zweitmeinung“.

„Schon bei der Erstdiagnose Vertrauen schaffen“

Besser wäre es daher, so Dr. Albers, schon bei der Erstdiagnose beim Patienten Vertrauen zu schaffen. „Ein Patient kommt in Unsicherheit, wenn er 30 verschiedene Meinungen hört.“ Ein ideales Modell seien die von der Deutschen Krebshilfe geförderten Onkologischen Spitzenzentren. Hier bekämen Patienten valide multidisziplinäre Erstmeinungen, die zuvor von mehreren Ärzten diskutiert wurden. Das sollte allen Patienten, nicht nur stationären, ermöglicht werden.

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