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KV RLP: Enttäuscht über das Ergebnis der Honorarverhandlung

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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In den Honorarverhandlungen der KBV mit den Kassen war ein Aufschlag von 2,6- 2,9 % beim Orientierungspunktwert avisiert. Das Ergebnis: Eine Erhöhung um 1,4 % auf 10,27 Cent.

Aber nicht nur von diesem Aspekt zeigte sich Dr. Sigrid Ultes-Kaiser, Chefin der KV RLP auf der Vertreterversammlung am 3.9.2014 enttäuscht.

Der KBV war es außerordentlich wichtig, dass Leistungen auf der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herausgenommen und extrabudgetär vergütet werden. Deshalb hat KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, statt auf eine höheren Anhebung des Orientierungspunktwertes zu drängen, sein Augenmerk auf die extrabudgetäre Vergütung gelegt und mit den Kassen 264 Mio. Euro vereinbart, die für die Förderung von fach- und hausärztlichen Leistungen vorgesehen sind.

Extrabudgetär sieht anders aus

Das es sich hierbei tatsächlich um eine echte extrabudgetäre Vergütung handelt, bezweifelt Dr. Ultes-Kaiser, denn bei einer extrabudgetären Vergütung würden alle Leistungen, die erbracht werden, auch bezahlt bzw. die Summe, die für Leistungen zur Verfügung stehe, sei nicht begrenzt, sondern nach oben offen. Und schließlich, so Dr. Ultes-Kaiser, komme dem Orientierungspunktwert eine besondere Bedeutung zu, denn es handele sich hierbei um die monetäre Bewertung der ärztlichen Leistungen.

"Wachsweich" nannte die Chefin der KV RLP die Protokollnotiz, dass der Bewertungsausschuss prüfen werde, ob die Kostenneutralität aufgehoben werden müsste, wenn der im EBM eingefrorene kalkulatorische Arztlohn an das aktuelle Gehalt eines Oberarztes angepasst werden sollte.

Geplante EBM-Reform: Auf "lebensverändernd" in der Leistungslegende der 03230 verzichten

Zur zweiten Stufe der Weiterentwicklung des Hausarzt-EBMs kündigte Dr. Peter Heinz, Vizechef der KV RLP, dass die Verah für alle sicher kommen werde. Das von KBV-Chefin Regina Feldmann angekündigte neue sozialmedizinische Gespräch hätten die Kassen jedoch abgelehnt.

Stattdessen überlege man jetzt, ob die Leistungslegende der Nr. 03230 (Ärztliches Gespräch) insoweit geändert werde als dass die Einschränkung "lebensverändernd" gestrichen werde. Endgültiges wisse man erst Anfang Oktober, da die Verhandlungen noch bis 30.9.2014 fortgeführt würden.

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