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KV will eigene Praxen gründen

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Es wäre wichtig, dass die KV das Recht zur Gründung auch für Gebiete erhält, in denen zwar statistisch noch keine Unterversorgung besteht, aber droht. Es wäre wichtig, dass die KV das Recht zur Gründung auch für Gebiete erhält, in denen zwar statistisch noch keine Unterversorgung besteht, aber droht. © Fotolia/Alexander Raths
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KV-Praxen mit angestellten Ärzten und eine Notfallversorgung unter vertragsärztlicher Hohheit – KV-Vertreter hoffen auf baldige Gesetze hierzu.

Soweit die gesundheitspolitischen Aussagen im Koalitionsvertrag mit Eingriffen in die ärztliche Selbstverwaltung verbunden sind, stoßen sie bei den KVen auf Ablehnung. Aber wer weiß, was der neue CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, der an den Verhandlungen nicht beteiligt war, davon umsetzt. Dr. Peter Heinz, KV-Chef in Rheinland-Pfalz, ist optimistisch. Schließlich gelte Spahn als Befürworter der Freiberuflichkeit, mutig und Kenner des Gesundheitswesens.

KV-Praxis geht derzeit nur als Modellprojekt

Eine schnelle gesetzliche Regelung erhofft sich Dr. Heinz im Fall von KV-Eigeneinrichtungen. Hier wäre es wichtig, dass die KV das Recht zur Gründung auch für Gebiete erhält, in denen zwar statistisch noch keine Unterversorgung besteht, aber droht. Die KV-Praxen sollen mit angestellten Ärzten geführt werden, die diese dann später möglichst übernehmen. Bedenken, dass solche Praxen zulasten der KV-Mitglieder Defizite einfahren, hat Dr. Heinz nicht. Der KV-Vorstand konnte sich jedenfalls beim Besuch des kommunalen MVZ in Katzen­elnbogen davon überzeugen, dass damit die Versorgung so attraktiv sicherzustellen ist, dass sich Ärzte sogar initiativ dafür bewerben.

Eine geplante, von den Bereitschaftsdienstzeiten unabhängige KV-Allgemeinmedizinpraxis auf dem Campus der Unimedizin Mainz lasse sich zzt. nur als Modellprojekt mit allen Kassen anpacken, sei aber noch immer nicht genehmigt.

Hilft die Nummer 116117 oder die 112 weiter?

Oben auf der politischen Agenda steht auch die Neuregelung der Notfallversorgung. Geht es nach dem Sachverständigenrat fürs Gesundheitswesen, so berichtete Dr. Heinz der Vertreterversammlung, könnte die 112 zur einheitlichen Notfallrufnummer werden. In den integrierten Leitstellen sorgen dann geschulte Disponenten mit einer Triage-Software für die Patientensteuerung. Dr. Heinz plädiert aber dafür, an der 116117 des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes festzuhalten. Für eine landesweit zentrale ÄBD-Leitstelle, wie sie andere KVen betreiben, spräche z.B. weniger Aufwand „in der tiefen Nacht“.

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