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Menschen mit geistiger Behinderung im Praxisalltag

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

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Bei der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander: Es fehlt an bedarfsgerechten medizinischen Angeboten und spezifischem medizinischem Wissen, damit diese Patienten nicht weiter „vergessene Patienten“ sind.

In Deutschland sind 7,3 Millionen Menschen schwerbehindert, mehr als 10 % davon sind geistig / seelisch behindert. „Es besteht ein Vollzugsdefizit“, resümmiert Professor Dr. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein, auf einem Kolloquium der Ärztekammer Nord­rhein zur Frage der medizinischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung. Menschen mit geistiger Behinderung sterben früher, haben drei- bis viermal häufiger psychische Probleme, kurz gesagt: „Die Gesundheit dieser Menschen ist deutlich reduzierter.“

Vielfach würden Symptome nicht beachtet und medizinische Implikationen nicht erkannt, von Betreuern und Ärzten. Prof. Schwalm macht dafür die weiterhin vorhandenen „Barrieren“ verantwortlich, weniger die der räumlichen Erreichbarkeit als die der Kommunikation. Ihr Rat: „Die Sprache sollte einfach, verständlich und an den Betroffenen gerichtet sein.“

Regelleistungsvolumen setzt Grenzen

Dazu brauche der Arzt aber auch Zeit und die fehle in unserem reaktiven Gesundheitswesen. Prof. Schwalm: „Wenn unter den Regelleistungsvolumen über die Schlagzahl das Geld verdient werden muss, ist es schwierig, ausreichend Zeit für diese Patienten zu haben.“

„Es ist verdammt schwer, als Hausarzt mit Menschen mit geistiger Behinderung zu arbeiten“, berichtete der Kölner Hausarzt Professor Dr. Stefan Wilm. Dabei seien die Bedürfnisse dieser Patienten nicht anders als die anderer Patienten. Sie wünschen sich, dass der Arzt sich Zeit nimmt und zuhört, alles erklärt und sie ernst nimmt.

Versorgung von geistig Behinderten ist zeitaufwendig und kompliziert

Doch die Versorgung ist kompliziert. Soll und darf der Hausarzt mit den betreuenden Angehörigen über den Patienten sprechen? Was ist mit der Schweigepflicht? Was ist Gleichbehandlung bei einem Patienten, der im Wartezimmer stets schreit? Was tun, wenn der Betreuer etwas anderes will als der Patient? Wie ist das mit der Sexualität?

Und dann die Bürokratie. Da kann die Verordnung einer Hautsalbe zum Problem werden. Denn für das Heim z.B. gibt es ein gesondertes Formular, auf dem alles vermerkt werden muss. „Und dann ruft nach zwei Tagen das Heim an und fragt, wie oft sollen wir das auftragen? Wenn das hier nicht steht, können wir nichts machen.“

Ärzten fehlt symptomspezifisches Wissen

Auch die Heilmittelbudgetierung kann Probleme machen, wenn die Dia­gnose Trisomie 21 plus Skoliose z.B. als Praxisbesonderheit nicht vorkommt. Auch der Spezialist stößt häufig an seine Grenzen, berichtet Ralf Berkenfeld, niedergelassener Neurologe mit Schwerpunkt Epilepsie in Neunkirchen-Vluyn. Er beklagt vor allem den Mangel an symptomspezifischem Wissen bei diesen Patienten. Zudem gäbe es kaum evidenzbasierte Daten zur medikamentösen Therapie. „Wir sind da manchmal im Blindflug.“

Ein Problem stelle sich bei der Transition vom Jugend- ins Erwachsenenalter. Während die Behandlung und Vergütung in den Sozialpädia­trischen Zentren für Kinder und Jugendliche nach Berkenfelds Meinung recht gut sind, sei die spezialisierte Behandlung und Vergütung im Erwachsenenalter wesentlich schlechter.

Neben einer besseren Vernetzung vor Ort forderte der Arzt, die Grundlagen der Behindertenmedizin in die Weiterbildung aufzunehmen und einen entsprechenden Lehrstuhl einzurichten. In einer neuen Musterweiterbildungsordnung sei zumindest im Kapitel Psychiatrie ein Abschnitt zum Umgang mit Patienten mit geistiger Behinderung enthalten, berichtete Prof. Schwalen. Es gäbe auch ein Fortbildungscurriculum der Bundes­ärztekammer; Dauer: 200 Stunden.

Zu wenig psychotherapeutische Angebote für geistig Behinderte

Ein Mangel an psychotherapeutischen Angeboten für geistig Behinderte beklagte Dr. Dr. Thomas Dielenfels, Chefarzt an der LVR Klinik in Langenfeld. Der Bedarf sei groß. Rund 40 % der Betroffenen hätten psychische Störungen. Häufig seien posttraumatische Belastungs-, Angst- und Zwangsstörungen. Dabei sei Psychotherapie auch bei diesen Patienten sehr gut möglich. Sie müsse allerdings an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst werden.

Als Beispiel führte Dr. Dielenfels die sog. Token-Therapie an, die mittels einer Belohnung in Form von Münzen positiven Einfluss auf das Verhalten nehmen könne.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung im Gesundheitswesen auf seiner Agenda 2013, berichtete Norbert Killewald, Behindertenbeauftragter NRW. Diese Aufgabe werde auch das zentrale Thema der Landesgesundheitskonferenz 2013 sein.

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