Tätowierungen Nur Ärzte dürfen Tattoos entfernen

Das sieht eine Verordnung vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Die ursprünglich in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit, die Entfernung von Tätowierungen mit Lasern an Nicht-Ärzte, z. B. Kosmetikerinnen, zu delegieren, wurde ersatzlos gestrichen. Der Gesetzgeber folgte damit der Argumentation der Ärzteschaft.
Quelle:
Bundesärztekammer
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