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Patientenrechtegesetz stärkt auch Rechtssicherheit für Ärzte

Gesundheitspolitik Autor: RA Maximilian Broglie

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Die Patientenrechte werden in Deutschland – im internationalen Vergleich gesehen – bereits überdurchschnittlich gut gewahrt. Trotzdem soll es jetzt ein neues Gesetz zur Stärkung der Patientenrechte geben. Warum?

In einem eigenen Patientenrechtegesetz, wie es im Moment angestrebt ist, würden die verschiedensten Rechtsquellen sowie die durch Richterrecht entstandenen Patientenrechte zusammengefasst.

Das neue Gesetz, das möglicherweise noch in diesem Jahr verabschiedet wird, soll das Behandlungsvertragsrecht für Patienten im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regeln. Dabei geht es nicht nur um die Behandlung durch Ärzte, sondern auch durch andere Heilberufe wie Heilpraktiker, Hebammen, Psycho- und Physiotherapeuten.

Gleichzeitig soll die Gesundheitsversorgung durch Fehlervermeidungssysteme optimiert werden. Patienten sollen im Falle von Behandlungsfehlern mehr Unterstützung durch ihre Krankenkassen erhalten und auch die Rechte der Patienten gegenüber ihren Krankenkassen bei der Durchsetzung von Leistungen sollen gestärkt werden.

Im Einzelnen sind deswegen folgende Änderungen vorgesehen:

1. Behandlungsvertragsrecht

Das Behandlungsvertragsrecht war bisher nicht gesetzlich geregelt und soll Bestandteil des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) werden. Nach der Gesetzesvorlage sind die Patienten verständlich und umfassend zu informieren und auf die Kosten für die Heilbehandlung hinzuweisen, die möglicherweise von Krankenkassen nicht übernommen werden.

2. Gesetzliche Aufklärungs- und Dokumentationspflicht

Die bisher durch Richterrecht, Berufsordnungen etc. bestimmten Regelungen der Dokumentation und Aufklärung werden kodifiziert. Auch durch ein Akteneinsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen durch den Patienten werden dessen Rechte gestärkt. Damit stellt die Dokumentation des Arztes nicht mehr nur eine Gedächtnisstütze für den Arzt dar, sondern es wird klargestellt, dass auch der Patient ein Anrecht auf eine ordnungsgemäße Dokumentation des Behandlungsablaufes hat. Eine nicht ordentlich geführte Dokumentation kann für den Arzt zur Beweislastumkehr führen.

3. Risikomanagement und Fehlermeldesysteme

Mit dem neuen Gesetz soll durch mehr Qualität mit Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen wie z.B. durch das CIRS (critical-incident-reportingsystem) eine bessere Fehlervermeidungskultur etabliert werden. Dieses Thema wird schon seit vielen Jahren auch vonseiten der Ärzteschaft konsequent bearbeitet und alle Beteiligten im Gesundheitswesen haben ein hohes Interesse die Fehlerquellen zu minimieren.

4. Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement bei eingetretenen Behandlungsfehlern soll verbessert werden, die Patienten bei der Durchsetzung ihrer haftungsrechtlichen Ansprüche unterstützt werden.

5. Kodifizierung des Haftungsrechts

Das Patientenrechtegesetz soll für mehr Rechtssicherheit bei Fragen der Kausalität von Behandlungsfehlern sorgen. Im Falle eines Schadens­eintrittes ist es außerdem von entscheidender Bedeutung, dass der Arzt ausreichend haftpflichtversichert ist, um einen vollständigen Ausgleich eines Schadens zu gewährleisten. Die zuständigen Ärztekammern werden besser überprüfen, ob Ärzte ausreichend haftpflichtversichert sind.


6. Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlerverdacht

Es wird einheitliche Schlichtungsverfahren mit dem Ziel einer außergerichtlichen Streitbeilegung geben. Die bisher unterschiedlichen Verfahrensweisen der einzelnen Bundesländer werden vereinheitlicht und die Abläufe beschleunigt.

7. Gerichtsverfahren – spezialisierte Kammern

Bei den Landgerichten werden spezialisierte Kammern für Arzthaftungsfälle eingerichtet. Damit wird eine bereits jetzt praktizierte Vorgehensweise bei den Gerichten rechtlich festgeschrieben.

8. Unterstützung der Patienten durch Krankenkassen

Patienten werden bei Behandlungs- und Pflegefehlern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche durch ihre Krankenkassen z.B. mit medizinischen Gutachten unterstützt. Auf diesem Weg wird es auch zu mehr Schadensersatzansprüchen von Kassen gegen Ärzte kommen, da diese dann Kenntnis von möglichen Behandlungsfehlern erhalten.

9. Rechte der Patienten gegenüber ihren Krankenkassen

Die Krankenkassen müssen über zu gewährende Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist nach Antragseingang entscheiden. Wird diese Frist nicht eingehalten, sollen sich die Versicherten die erforderlichen Leistungen selbst beschaffen können und die Krankenkassen werden verpflichtet sein, die Aufwendungen zu erstatten.


Fazit: Das neue Patientenrechtegesetz wird zu einem echten Interessenausgleich der Patienten mit den Behandlern führen können. Viele Streitigkeiten sind in der Vergangenheit aufgrund mangelhafter Aufklärung oder Dokumentation entstanden. Jetzt sind die Vorgaben rechtlich eindeutig geregelt, sodass nicht erst durch sich ständig änderndes Richterrecht, sondern durch eine klare gesetzliche Vorgabe alle Beteiligten eine Orientierung haben.

Das Patientenrechtegesetz ist im Hinblick auf mehr Transparenz, Vertrauen und Rechtsklarheit für alle Beteiligten im Gesundheitswesen zu begrüßen – bleibt nur zu hoffen, dass die Regelungen nicht zu mehr Bürokratie führen.

Rechtsanwalt Max Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

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