Gesundheitsdatennutzungsgesetz Patientenvertreter nehmen Stellung

Transformationsprozesse der Gesundheitsversorgung sollten dringend von allen Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen werden. Transformationsprozesse der Gesundheitsversorgung sollten dringend von allen Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen werden. © Eigens - stock.adobe.com

Für eine echte Beteiligung der Bevölkerung und eine autonome Rolle als Patient:innen im digitalen Zeitalter ist die Hoheit über die eigenen Daten unverzichtbar.

Die für die gemeinnützige Organisation Patients4Digital gGmbH aktiven beteiligten Autor:innen bedanken sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ Stellung zu nehmen.

Umwälzende Transformationsprozesse der Gesundheitsversorgung sollten dringend von allen Bürger:innen und allen beteiligten Rollen in der Gesundheitsversorgung mitgetragen werden.

Die Herausforderungen liegen dabei auf der Hand, legitimieren aber nicht, zugunsten eines pragmatischen Vorgehens, die nötigen Voraussetzungen für eine aktive #Beteiligung der Bürger:innen gar nicht erst zu schaffen:

Vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit und deren Erbe, muss bei Gesetzgebung, die einen signifikanten Einfluss auf Methodik und Vorgehen zum Informationsgewinn im Namen der medizinischen und Gesundheitsforschung hat, ein besonderes Augenmerk auf Transparenz und Ethik gelegt werden.

Einordnung

Bei dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) geht es im Kern darum, einen rechtssicheren Rahmen zur Weiterverarbeitung von individuellen Gesundheitsdaten zu schafen. Insbesondere soll dies ohne Zustimmung der betrofenen Person für Forschungszwecke ermöglicht werden, um den Gewinn neuer wissenschaflicher Erkenntnisse zu erleichtern und eine qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, umfängliche Gesundheitsdaten auf individueller Ebene pseudonymisiert zu aggregieren, insbesondere über längere Zeiträume bis hin zu Lebensspannen (sogenannte longitudinale Daten). Der vorliegende Gesetzesentwurf geht mit einer fundamentalen Änderung der Auslegung des Sozialgeheimnisses nach § 35 des Ersten Buches einher und bedarf daher besonders sorgfältiger Abwägung und Ausarbeitung. Hauptsächlich aber muss die breite Bevölkerung über diese Veränderungen ausreichend informiert werden.

Es ist der Öffentlichkeit unmissverständlich darzustellen, dass den gesetzlichen Krankenkassen zukünfig eingeräumt wird, sowohl die ihnen vorliegenden Daten auszuwerten, diese aber auch mit den bei dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) aggregierten, individuellen, pseudonymisiert vorliegenden Daten der elektronischen Patientenakten (ePA) zu verknüpfen und automatisiert auszuwerten. Um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung trotz der zu erwartenden enormen Kosten der kommenden Jahre aufrechtzuerhalten, ist es unumgänglich und dringend notwendig, aktuelle technologische Möglichkeiten breitest möglich in der Lösungsfindung zu berücksichtigen und zur Anwendung zu bringen. Neben der individuellen Gesundheitsversorgung und deren Verbesserung spielt auch die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung eine große Rolle. Vor allem müssen bestehende ungleiche Verteilungen und Zugänge zu Gesundheitsleistungen sowie Unterschiede in der Versorgungsqualität für verschiedene Bevölkerungsgruppen und/oder Regionen dringend in den Fokus der öffentlichen Diskussion.

Im Kontext einer solchen gesellschaflichen Diskussion werden unausweichlich auch die Chancen moderner digitaler Lösungen und technischer Innovationen eine große Rolle spielen. Eine entsprechende Gesetzgebung zur Umsetzung dieser Transformationen und zur Regelung der Nutzung von Gesundheitsdaten im Sinne der Bevölkerung ist dringend nötig, da die bestehende Gesetzgebung nicht den Anforderungen gerecht wird, die das digitale Zeitalter und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz an sie stellt.Wir begrüßen daher grundsätzlich den Willen der Bundesregierung, die Voraussetzungen für eine zukunfsfähige Gesundheitsversorgung auf den Weg zu bringen und mit dem GDNG einen rechtssicheren Rahmen für die (Sekundär-)Nutzung von Gesundheitsdaten zu schaffen.

Grosse Herausforderungen bleiben!

Die komplette Stellungnahme und die aus den aktuellen Entwicklungen resultierenden Herausforderungen in Bereichen wie Rechtssicherheit, öffentliches Interesse und Bürgerbeteiligung findet man hier.

Quelle
Patients4Digital gGmbH
 

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Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.