Kooperation Pflicht für Heime und Ärzte

Etwa 12.000 Einzelverträge gebe es bereits bundesweit. Ärzte und Heime verpflichten sich darin zur Zusammenarbeit und vereinbaren beispielsweise eine gemeinsame Dokumentation oder regelmäßige Fallkonferenzen. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz werden die Regelungen zur Zusammenarbeit aber nun verschärft: Ab 1. Januar 2019 müssen Kooperationsverträge geschlossen werden. Findet ein Heim keinen Arzt, beispielsweise weil es weit außerhalb der Stadt errichtet wurde oder die niedergelassenen Ärzte bereits ausgelastet sind, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von 3 Monaten Vertragsabschlüsse vermitteln.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.