Kooperation Pflicht für Heime und Ärzte

Viele niedergelassene Ärzte kümmern sich bereits jetzt intensiv um Pflegeheimbewohner, rund 4.300 tun dies auf Basis eines freiwillig geschlossenen Kooperationsvertrages, teilt die KBV mit. Viele niedergelassene Ärzte kümmern sich bereits jetzt intensiv um Pflegeheimbewohner, rund 4.300 tun dies auf Basis eines freiwillig geschlossenen Kooperationsvertrages, teilt die KBV mit. © SewcreamStudio - stock.adobe.com

Viele niedergelassene Ärzte kümmern sich bereits jetzt intensiv um Pflegeheimbewohner, rund 4.300 tun dies auf Basis eines freiwillig geschlossenen Kooperationsvertrages, teilt die KBV mit.

Etwa 12.000 Einzelverträge gebe es bereits bundesweit. Ärzte und Heime verpflichten sich darin zur Zusammenarbeit und vereinbaren beispielsweise eine gemeinsame Dokumentation oder regelmäßige Fallkonferenzen. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz werden die Regelungen zur Zusammenarbeit aber nun verschärft: Ab 1. Januar 2019 müssen Kooperationsverträge geschlossen werden. Findet ein Heim keinen Arzt, beispielsweise weil es weit außerhalb der Stadt errichtet wurde oder die niedergelassenen Ärzte bereits ausgelastet sind, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von 3 Monaten Vertragsabschlüsse vermitteln.

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.