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Präventionsgesetz: mehr Geld, aber nicht für Ärzte

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Die Zahl der chronischen Krankheiten ist in den letzten Jahrzehnten dramatisch gestiegen – trotz Präventionsangeboten, Appellen und "Projektitis". Ob das Präventions­gesetz Verbesserungen bringt?

2004, 2007, 2013, 2014. Im vierten Anlauf einer Bundesregierung will es Schwarz-Rot nun packen. Mitte Dezember soll das Bundeskabinett den Präventionsgesetzentwurf verabschieden. Anlässlich einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium positionierte sich u.a. die KBV zu den Plänen.

Vorgesehen ist, dass die GKV mit den Pflegekassen und den Trägern der Renten- bzw. Unfallversicherung eine "nationale Präventionsstrategie" entwickelt.

Deren Umsetzung obliegt der "Nationalen Präven­tionskonferenz", einem Gremium mit Vertretern der Versicherungszweige und Geschäftsstelle bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Bund und Länder erhalten beratende Stimmen.

Auch die KBV wäre hier gerne dabei. Bislang sieht sie sich jedoch nur in einer Beraterrolle beim ergänzenden "Präventionsforum", einem jährlich einmal stattfindenden Stelldichein maßgeblicher Organisationen.

Künftig soll die Gesundheitsuntersuchung in einer ärztlichen Bescheinigung mit Empfehlungen zur individuellen Verhaltensprävention münden.

Wirklich kein zusätzlicher Aufwand für die Ärzte?

Doch wie soll ein Arzt zu einer konkreten Präventionsmaßnahme raten, wenn er nicht weiß, ob die Krankenkasse diese überhaupt anbietet?, fragt sich die KBV. Soll er in einer täglich aktualisierten Liste nachsehen? Das wäre ein "nicht zu vernachlässigender bürokratischer Aufwand".

Dabei geht die Regierung doch davon aus, dass dem Arzt kein "zusätzlicher Erfüllungsaufwand" im Vergleich zur heutigen Beratung entsteht – weshalb auch kein Honorar dafür vorgesehen ist.

Das wird von der KBV ebenso hinterfragt wie die Vorgabe, der Gemeinsame Bundesausschuss möge die bisherige Gesundheitsuntersuchung "kostenneutral" umstrukturieren.

Zu einem Präventionsmanagement gehöre auch die strukturierte Erfassung und Bewertung von Risiken mit Praxissoftware-Tools wie "Arriba" oder "Carrisma" samt einer darauf abgestimmten Beratung. Der den Ärzten hierdurch entstehende Aufwand sei zu berücksichtigen, schreibt die KBV in ihrer Stellungnahme ans Ministerium.

Ablehnend äußert sich die KBV über die vorgesehene Regelung, dass Betriebsärzte Gesundheitsuntersuchungen durchführen dürfen, soweit dies mit Krankenkassen vereinbart ist.

Täglich eine Stunde Sport, Steuer auf Zucker und Fett

Die Körperschaft befürchtet, dass die Rückkopplung der bei den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erhobenen Ergebnisse an die Hausärzte nicht funktionieren wird. Auch unnötige Doppeluntersuchungen durch Vertrags- und Betriebsärzte könnten die Folge sein.

Die Strategie der Angebote zur individuellen Verhaltensprävention ist gescheitert, sie sollte nicht noch ausgeweitet werden, meint DDG-Präsident Privatdozent Dr. Erhard Siegel. "Vor allem haben diese Angebote nur diejenigen erreicht, die sich ohnehin gesundheitsbewusst verhalten, aber nicht die bildungsfernen Schichten, Menschen mit Migrationshintergrund und andere schwer erreichbare Gruppen."

Die DDG fordert einen „Paradigmenwechsel hin zur "Verhältnisprävention", die "für alle Menschen eine Umwelt schafft, die einen gesunden Lebensstil erleichtert". Dazu gehörten z.B. täglich mindes­tens eine Stunde Bewegung (Sport) in Kita und Schule sowie die Besteuerung adipogener Lebensmittel (Zucker-/Fettsteuer).

Sieben Euro pro Versicherten

Zwar soll die BZgA von den Kassen mit 35 Mio. Euro für gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen ausgestattet werden. Doch das, so die DDG, sei nicht mal 1 % des Budgets der Süßwarenwerbung.

Bei den Krankenkassenverbänden ist man mit dieser BZgA-Summe auch nicht zufrieden. Aber aus einem anderen Grund: Hier soll eine öffentliche Einrichtung mit dem Geld der GKV-Beitragszahler (50 Cent pro Versicherten) statt mit Steuergeld finanziert werden, das sei ordnungspolitisch nicht sauber, moniert z.B. der AOK-Bundesverband.

Der Gesetzentwurf sieht Mehrausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung in Höhe von etwa 240 Mio. Euro vor. Der gesetzliche Richtwert der Kassenausgaben für Leistungen zur Primärprävention soll 2016 von derzeit rund drei Euro auf sieben Euro je Versicherten erhöht werden.

Davon sollen jeweils zwei Euro für die Prävention in "Lebenswelten" (Kitas, Schulen, Stadtteilen etc.) sowie in die betriebliche Gesundheitsförderung fließen – deutlich mehr als bisher.

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