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Reform Notfalldienst - Ärzte kritisieren "sinnlose Doppelstruktur"

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

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Die Notdienstreform in Baden-Württemberg stößt auf heftigen Widerstand an der Basis. Vertragsärzte beklagen, dass u.a. funktionierende Strukturen zerstört würden.

Laut Beschluss der Vertreterversammlung (VV) der KV Baden-Württemberg sollte die Reform zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Doch zahlreiche Kreise erhielten bereits für das dritte und vierte Quartal 2013 die ersten Umlagebescheide, die weit höher ausfielen als das, was bisher zu bezahlen war. Der Ärger ist groß.

Hausarzt Dr. Karlheinz Bayer aus Bad Peterstal klagt: „Die KV hat uns nicht gefragt, ob wir diese Notfalllösung wollen. Sie hat nie gefragt, ob es vernünftigere und preiswertere Alternativen gibt, die auch uns Ärzten auf dem Land helfen würden.“

Ausgerechnet Standorte ausgesucht, in denen es schon Ambulanzen gibt

Im Ortenaukreis entsprächen die Standorte Offenburg, Achern, Lahr und Wolfach nicht den Wünschen vieler Kollegen. „Sie liegen in den Städten neben Krankenhäusern, an denen es ohnehin eine Ambulanz gibt, und die nach allen Erfahrungen der letzten Jahre weiterhin von den Patienten angesteuert werden.

Die KV hat damit in eine sinnlose Doppelstruktur investiert.“ Zudem sei deren Einrichtung vor dem Inkrafttreten der Notfalldienstordnung willkürlich und gegen die Interessen einer Dreiviertel- oder gar Vierfünftel-Mehrheit der Ortenauer Ärzte gewesen. Hier bestehen etwa 450 Praxen mit rund 650 Kollegen.

Nach der Reform: Längere Wartezeiten, weitere Wege

Dr. Bayer moniert: „Wir hatten einen funktionierenden Bereitschaftsdienst, verteilt auf zwei Orte und sechs Ärzte in vier Praxen. Die Patienten wurden schnell und wohnortnah versorgt, die Dienstbelastung war erträglich.

Jetzt sind die Wartezeiten von circa 15 auf mehr als 60 Minuten gestiegen, die nächste Notfallpraxis ist 25 bis 40 Kilometer entfernt. Die Patienten sind zunehmend unzufrieden, kommen am nächsten Werktag in die Praxis und beschweren sich.“

In Göppingen und Schwäbisch-Gmünd kämpfen die Notfalldienstvereine noch um ihre eigene preiswerte Struktur. Sie unterzeichnen nicht den Fördervertrag der KV.

Allein in Tübingen blieb alles beim Alten. Bei einer KV-Abstimmung war die Mehrheit gegen eine KV-Praxis am Uni-Klinikum, berichtet Allgemeinärztin Dr. Susanne Blessing aus Tübingen. Sie hatte als einzige Delegierte in der VV gegen die landesweite Reform gestimmt.

Einen hartnäckigen Streit um die neuen Strukturen liefern sich der für die Reform zuständige KV-Vize Dr. Johannes Fechner und der Vorsitzende des Vereins „Ärztlicher Bereitschaftsdienst Region Schwäbisch-Gmünd“, Dr. Bertold Schuler. Dr.  Schuler verweigert die Unterschrift unter den Fördervertrag der KV.

Aufgrund der darin enthaltenen Kündigungsklausel sorgt er sich um den Bestand der jetzigen Notfallpraxis. Dr. Fechner besteht aber darauf: Ohne Unterschrift gibt es kein Geld.
Von 38 vereinsgeführten Notfallpraxen hätten 36 die einheitliche Fördervereinbarung unterzeichnet, so der hausärztliche KV-Vorstand.

KV kann nicht 38 unterschiedliche Vereinbarungen treffen

Die KV könne nicht 38 unterschiedliche Vereinbarungen abschließen. Dr. Fechner verweist darauf, dass die KV den Sicherstellungsauftrag hat und nicht die Vereine. 

Die KV sei bemüht, den regionalen Gruppen entgegenzukommen, versichert Dr. Fechner. Im Bodenseekreis seien die Notfallpraxen nach etlichen Info-Veranstaltungen nun gut gestartet. Die Umlage für die Praxen im Ortenaukreis werde begrenzt: „Kein Arzt  muss für die Vorquartale 2013 mehr bezahlen, als er 2014 bezahlen müsste.“

Mit Dr. Bayer will sich der KV-Vize zu einem öffentlichen Streitgespräch treffen; Zeit und Ort sind noch offen.

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