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Teilstudium der Medizin: Nach dem Physikum droht das Aus

Gesundheitspolitik Autor: Petra Spielberg

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In Deutschland gibt es mehrere Hundert Teilstudenten der Medizin. Nach bestandenem Physikum müssen sie sich erneut um einen Studienplatz bemühen. Geht hierbei medizinischer Nachwuchs verloren?

Das Physikum ist in zweierlei Hinsicht ein Nadelöhr beim Medizinstudium. Während einige Studenten an den fachlichen Anforderungen scheitern, endet für Teilstudenten selbst nach bestandener Prüfung das Studium offiziell nach den ersten vier Semestern. Sie müssen sich erneut um einen Platz bemühen und mitunter darauf warten.

Für Karen Todt ging mit der Zusage für das Medizinstudium ein Traum in Erfüllung. Als sie vor gut zwei Jahren bei einer Abiturnote von 2,1 über Losverfahren an der Uni Mainz einen Studienplatz erhielt, brach sie sofort ihren Australienaufenthalt ab, um mit dem Studium beginnen zu können.

Unsicher, wann und wo das Medizinstudium weitergeht

Doch in die anfängliche Freude mischt sich inzwischen Unsicherheit. Denn die 22-Jährige weiß nicht, wie es im März nach dem Physikum weitergehen soll, da sie von der Stiftung für Hochschulzulassungen lediglich einen Teilstudienplatz erhielt. Das heißt: Nach der Vorklinik muss sich die junge Frau erneut um einen Studienplatz bemühen. Da die klinischen Plätze rar sind, ist unsicher, wann und wo sie ihr Studium fortsetzen kann. Die Studentin ist dennoch fest entschlossen, weiterzumachen. „Wenn ich hier keinen Platz bekomme, gehe ich notfalls ins Ausland“, sagt sie.

Schätzungsweise mehrere Hundert Teilstudenten der Medizin gibt es hierzulande. Sie haben ihren Studienplatz entweder durch Losverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung (früher ZVS) erhalten oder mithilfe eines Anwalts eingeklagt, da ihre Abiturnote nicht dem Numerus Clausus entsprach. Grundlage für die Teilzulassungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972, wonach auch auf die Vorklinik beschränkte Studienplätze zu vergeben sind, um Kapazitäten voll auszulasten. Wo und wann Teilstudenten der Medizin ihr Studium zu Ende bringen können, hängt indes von ihrem Bewerbungsglück und der Zahl der freien Plätze an einer der rund 35 medizinischen Fakultäten hierzulande ab.

Immerhin können sich die Studenten das Teilstudium als Wartezeit anrechnen lassen. Manch einer wirft dennoch trotz bestandenem Physikum das Handtuch, berichtet Hausarzt Dr. Günter Gerhardt. Der Lehrbeauftragte der Universität Mainz wendet sich in einem Brief an alle zuständigen Ministerien der Bundesländer.

Es könne doch nicht sein, „dass uns dieser Nachwuchs vor dem Hintergrund des Ärztemangels verloren geht“, obwohl diese Studierenden mit dem bestandenen Physikum bewiesen hätten, wie ernst es ihnen mit der Medizin ist. „Für die Teilstudenten ist es ein erbärmlicher Zustand, dass sie nicht wissen, wie es nach dem Physikum weitergehen soll“, meint auch der Prodekan für Studium und Lehre der Universitätsmedizin Mainz, Professor Dr. Christian Werner.

Kapazität für Studienabschnitte abhängig von Zahl der Lehrkräfte bzw. Betten

Ursache für das Missverhältnis zwischen den Studienplätzen in den vorklinischen und klinischen Semestern sind die unterschiedlichen Kapazitätsberechnungen für die Studienabschnitte. „Während sich die Kapazitäten in der Vorklinik an der Zahl der Lehrkräfte orientiert, bemisst sich die Studienplatzkapazität in den nachfolgenden Semestern an der jährlichen Zahl der tagesbelegten Betten der jeweiligen Unikliniken“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mühl von der Kanzlei Rohwedder & Partner in Mainz. „Und die reicht bei rund einem Viertel der Universitäten nicht für alle Studenten aus, da zumeist nur vollstationäre Patienten in die Berechnungen einfließen und Tageskliniken außen vor bleiben.“

Kultusministerkonferenz beobachtet die Fallzahlen

Manche Hochschulen vergeben daher erst gar keine Teilstudienplätze. Das gilt z.B. für die Universitäten in Köln, Bonn und Jena. Und auch in Mainz sollen ab dem Sommersemester Teilstudienplätze in der Medizin abgeschafft werden. Bislang haben hier pro vorklinisches Semester im Schnitt 20 bis 25 Studenten einen Teilstudienplatz belegt.

An anderen Hochschulen, wie Marburg oder Göttingen, beträgt die Zahl der Teilstudenten bis zu 50 %. „Die Universität Göttingen wurde von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu diesem Vorgehen verpflichtet, da die vorklinische Kapazität deutlich größer ist als die klinische Kapazität“, so Professor Dr. Johanna Wanka vom niedersächsischen Wissenschaftsministerium. Bemühungen vorklinische Kapazität abzubauen, seien von den Gerichten nicht akzeptiert worden.

Um an der Situation etwas zu ändern, hilft nach Meinung von Dr. Gerhardt nur politischer Druck. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) sieht das Problem zwar, wertet es jedoch nicht als allzu drängend. Sie geht nach den bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die Fortsetzung des Medizinstudiums – gegebenenfalls an einer anderen medizinische Fakultät in Deutschland – möglich sein wird. Die KMK werde beobachten, wie sich die Fallzahlen in Zukunft weiterentwickeln, erklärt Jens Thalau von der KMK-Hochschulabteilung.

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