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Telematikanschluss für die Arztpraxis: Früh buchen oder geduldig abwarten?

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Die Einführungsphase der "Datenautobahn" wird verlängert werden. Das IT-Haus plant für den Rollout ab Herbst Die Einführungsphase der "Datenautobahn" wird verlängert werden. Das IT-Haus plant für den Rollout ab Herbst © fotolia/envfx
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Rund 190 000 Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken müssen in den nächsten Quartalen ihre IT-Systeme für den Online-Datenabgleich der Gesundheitskarte (eGK) aufrüsten. Der dafür notwendige Konnektor ist erst im Herbst verfügbar, kann aber schon bestellt werden. Die KBV rät allerdings zum Abwarten.

Dass Ärzte mit 1 % Honorarabzug bestraft werden, wenn ihre Praxis ab dem 1. Juli 2018 nicht in der Lage ist, am Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) – der Online-Prüfung/Aktualisierung der eGK – teilzunehmen, glaubt bei KVen wie IT-Industrie niemand mehr. Derzeit gehen alle von einer Einführungsfrist bis Ende 2018 aus, wie sie vonseiten des Bundesgesundheitsminis­teriums in Aussicht gestellt wurde.

Doch ist diese Verlängerung ausreichend, um abzuwarten, dass sich der Wettbewerb belebt und die Preise für die notwendigen Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) sinken? Und warum sollten die Ärzte überhaupt warten? Schließlich versprechen KBV und GKV-Spitzenverband doch, dass die von ihnen vereinbarten Förderbeträge die Kosten für Installation und Betrieb der TI-Komponenten abdecken.

Installation und Schulung innerhalb von zwei Stunden

In der Erprobungsphase hat sich Konnektor, der einem DSL-Router ähnelt, mit den stationären Kartenterminals sowie dem Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden ist und eine sichere Verbindung – ein sog. virtuelles privates Netzwerk – zur TI herstellt, bewährt.

Uwe Eibich, Vorstand der Compu­Group Medical (CGM) Deutschland AG, berichtet von zwei bis drei Sekunden Einlesezeit pro Karte und bis zu sechs Sekunden für die Datenaktualisierung (inklusive der Patientendaten im PVS). Die Installation der TI-Komponenten und die Einweisung des Praxisteams veranschlagt der Diplom-Informatiker mit insgesamt etwa zwei Stunden. In einem Vorgespräch werde geklärt, welche Voraussetzungen die Praxis für ihren TI-Anschluss erfüllen muss.

Der frühe Vogel fängt den Wurm

Der CGM-Konnektor war das einzige für den Feldtest der eGK-Betreibergesellschaft Gematik zertifizierte Gerät, das den Testpraxen und -kliniken zur Verfügung stand. Diesen Vorsprung nutzt das Koblenzer Unternehmen natürlich, um nicht nur seine 50 000 (zahn)ärztlichen Bestandskunden zu ermuntern, frühzeitig einen TI-Anschluss zu ordern, sondern auch um andere PVS-Nutzer dafür zu gewinnen.

Es wirbt mit einem bis Ende August laufenden „Frühbucherangebot“. Das ist laut Eibich so kalkuliert, dass die fürs vierte Quartal 2017 vorgesehenen Fördersummen eingehalten werden. Zudem garantiert CGM den Praxen, eventuelle Deckungslücken auszugleichen, falls es erst im Quartal 1/2018 zum TI-Betrieb kommen sollte. Schon „mehrere Tausend Bestellungen“ seien eingegangen, berichtete der Vorstand im Gespräch mit Medical Tribune. Das Unternehmen geht davon aus, dass die abschließende Zulassung und Zertifizierung des Konnektors bis Ende September absolviert sein wird. Dann könne auch mit der Produktion begonnen werden. Notwendige Bauteile, die zum Teil Lieferzeiten von vier, fünf Monaten hätten, seien schon im ersten Halbjahr bestellt sowie Hunderte Mitarbeiter geschult worden.

Sinkender Förderbetrag für den Konnektor

Eibich wundert sich, dass erst die Industrie für Verzögerungen beim TI-Rollout kritisiert wurde, nun aber KBV und KVen die Ärzte in puncto Bestellungen zum „Abwarten“ aufrufen. Die Körperschaften verweisen darauf, dass im nächsten Jahr mit der Zulassung weiterer Konnektoren zu rechnen ist. Die KBV-Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband geht jedenfalls von einem rasanten Preiswettbewerb aus.

Zeitpunkt des ersten VSDM ist entscheidend

So sinkt beispielsweise die Fördersumme für den Konnektor und ein stationäres Lesegerät für eine Praxis mit bis zu drei Ärzten (Vollzeitäquivalente, inklusive angestellte Ärzte) von 2793 Euro im Quartal 4/17 auf 2344,98 Euro im Quartal 2/18. Dazu kommen u.a. noch 900 Euro Starterpauschale für die PVS-Anpassung sowie 23,25 Euro/Quartal für den Praxislegitimationsausweis, die sog. SMC-B-Karte.
Wichtig ist: Entscheidend für die Höhe der Erstausstattungspauschale ist nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder der Konnektor-Lieferung, sondern das Quartal mit dem ersten VSDM (was gegenüber der KV in der Abrechnung zu belegen ist).

KBV: Es sollte klar sein, dass alles lieferbar ist

Zwingend notwendig, um das erste VSDM durchführen zu können, sind: der Konnektor, ein stationäres eHealth-Kartenterminal, der VPN-Zugangsdienst, das PVS-Update und der Praxisausweis. Die KBV rät auf ihrer Homepage, diese Komponenten erst zu bestellen, „wenn klar ist, dass alle lieferbar sind“. Weitere Teile wie das mobile Kartenterminal könnten auch separat sowie zeitlich versetzt geordert und abgerechnet werden.

Die KBV will mit den Kassen nachverhandeln, falls die Förderbeträge nicht die Marktpreise der TI-Ausstattung decken. Besteht für die Ärzte also gar kein Kostenrisiko? CGM-Vorstand Eibich gibt zu bedenken, dass sowohl ein bereits verfügbares Kartenterminal als auch das kommende Modell eines weiteren Anbieters preislich über der Fördersumme von 435 Euro rangieren. Mit Blick auf den Zeitplan und den Umfang des TI-Rollouts sagt er: „Ich weiß nicht, worauf man noch warten sollte.“

Was Ärzte wissen müssen

Welche Neuerungen bringt die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen den Praxen? Welche Maßnahmen müssen diese dafür ergreifen? Was bedeuten VPN, SMC-B & Co.? Wie läuft es mit der Förderung? Diese Fragen beantwortet die KBV auf ihrer Homepage im Detail.

Quelle: Medical-Tribune Bericht
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