Hilfsmittelversorgung auf dem Prüfstand Über 1 Mrd. Euro Mehrkosten für GKV-Hilfsmittel

Gesundheitspolitik Autor: Jan Helfrich

Damit summierten sich die Mehrkosten auf rund einer Milliarde Euro – und das, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung vorsieht, dass Leistungserbringer vorrangig mehrkostenfreie Hilfsmittel anbieten sollen. Damit summierten sich die Mehrkosten auf rund einer Milliarde Euro – und das, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung vorsieht, dass Leistungserbringer vorrangig mehrkostenfreie Hilfsmittel anbieten sollen. © eunikas - stock.adobe.com

Hörhilfen, Prothesen, Rollstühle: Die meisten GKV-Versicherten entscheiden sich bei Bedarf für die mehrkostenfreie Variante eines Hilfsmittels. Trotzdem entstanden im Jahr 2024 Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro. Doch warum das so ist, bleibt den Krankenkassen verschlossen.

Laut dem aktuellen Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes wurde im Jahr 2024 in rund 78 % der rund 32 Millionen Hilfsmittelversorgungen auf eine kostenfreie Standardversorgung zurückgegriffen. In 22 % der Fälle entschieden sich Versicherte jedoch für eine Variante mit Mehrkosten. Diese lagen im Schnitt bei 148,70 Euro je Versorgung. Damit summierten sich die Mehrkosten auf rund einer Milliarde Euro – und das, obwohl eine gesetzliche Verpflichtung vorsieht, dass Leistungserbringer vorrangig mehrkostenfreie Hilfsmittel anbieten sollen.

Leistungserbringende sind zur Aufklärung verpflichtet

Seit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Jahr 2017 sind Leistungserbringende verpflichtet, GKV-Versicherten zunächst eine kostenfreie Standardversorgung anzubieten. Erst im Anschluss dürfen sie über mögliche mehrkostenpflichtige Varianten informieren. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Höhe der vereinbarten Mehrkosten bei der Abrechnung mit der Krankenkasse anzugeben.

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes reicht diese Regelung jedoch nicht aus. Ohne Informationen über die Beweggründe der Versicherten sei eine valide Bewertung der Versorgungssituation nicht möglich. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass Versicherte durch mangelnde Beratung oder suggestive Gesprächsführung zu kostenpflichtigen Entscheidungen gedrängt werden.

„Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, endlich eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten festzulegen“, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Diese solle künftig verpflichtend durch die Leistungserbringer dokumentiert und an die Krankenkassen übermittelt werden.

Bereits 2023 hatte der Verband ein Positionspapier mit sechs zentralen Forderungen zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung veröffentlicht. Dazu gehörte auch die Forderung nach einer standardisierten, qualitätsgesicherten Erhebung von Versorgungsdaten.

Quelle: Pressemitteilung – GKV-Spitzenverband