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Verbraucherzentrale: Patienten sollen Ärger über IGeL Luft machen

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Wenn Patienten sich über IGeL-Angebote beim Arzt ärgern, können sie ihren Unmut künftig auf dem Portal „Igel-Ärger“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) kundtun.

Die Verbraucherzentrale will u.a. eingehende Beschwerden auswerten und bei gravierenden Verstößen rechtlich gegen Ärzte vorgehen.

Mit den geschilderten Erfahrungen können Patienten dazu beitragen, Missstände im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Extras beim Arzt und im Krankenhaus aufzudecken, wirbt die Verbraucherzentrale NRW für ihr neues Portal.

Verbraucherschützer
 empfehlen igel-monitor.de

Zunächst liefert die Verbraucherzentrale allgemeine Informationen zu IGeL und empfiehlt Patienten einen Besuch des Internetauftritts: www.igel-monitor.de. Zur Erinnerung: igel-monitor ist eine Seite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS).

Hier werden verschiedene IGeL vorgestellt und der MDS bewertet „Nutzen und Schaden“ einzelner Leistungen. Auch der MDS verweist auf seiner Seite auf das Angebot der Verbraucherzentrale NRW.

Beschwerden an Pinnwand und per Ticker veröffentlicht

Eingehende Beschwerden will die Verbraucherzentrale auswerten und anhand dessen „gezielt“ Verbesserungen für Patienten einfordern. Weiterhin werden die Schilderungen von Patienten an einer Beschwerde-Pinnwand (unterteilt nach ärztlichen Fachgebieten) und in einem Beschwerde-Ticker auf der Internetseite veröffentlicht.

Außerdem kündigen die Verbraucherschützer an, bei gravierenden Verstößen rechtlich gegen Ärzte und/oder Krankenhäuser vorgehen zu wollen.

Patienten sollen ihre (Negativ-) Erfahrungen zu allen IGeL-Themen schildern: von der Werbung in der Arztpraxis über das therapeutische Angebot bis hin zur Abwicklung der Behandlung.

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