
Korrupte Korruptionsjäger vor dem Kadi Verurteilung ist noch keine Aufarbeitung

Mit der Verurteilung des Staatsanwalts Christian H. wegen täterschaftlicher Untreue hat das Landgericht Frankfurt ein weiteres Kapitel im Justizskandal um den ehemaligen Oberstaatsanwalt Alexander Badle abgeschlossen. Badle hatte über Jahre Gutachten an Firmen vergeben, an denen er heimlich beteiligt war, und so Hunderttausende Euro an Schmiergeldern kassiert. Um das System zu füttern, leitete der Oberstaatsanwalt dabei möglichst viele Ermittlungsverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte in die Wege. Für die Ärzteschaft ist jetzt Gelegenheit, Bilanz zu ziehen.
Natürlich: Ein Abrechnungsbetrug ist nicht ungeschehen, weil der ermittelnde Staatsanwalt selbst korrupt war. Wer zu Recht verurteilt wurde, kann aus dem Fehlverhalten keine Absolution ableiten. Das Gift des Systems lag aber auch nicht im einzelnen Fall, sondern in der exzessiven und systematisch unverhältnismäßigen Strafverfolgung. Auf Druck der Badle‘schen Sonderabteilung sahen sich die KVen genötigt, auch kleinste Vorgänge und Bagatellfälle zur Anzeige zu bringen. Die resultierenden Verfahren wurden zwar oft eingestellt – aber wenn Gutachtenkosten von über 500.000 Euro generiert werden bei einem vorgeworfenen Abrechnungsbetrug von 70.000 Euro, dann ist auch das zerstörerisch.
Gerichtliche Aufklärung vs. institutionelles Versagen
Die Wirtschaftsstrafkammer hat mit beeindruckender Akribie versucht, das komplexe Tatgeschehen aufzuarbeiten. Aber die Aufarbeitung des institutionellen Versagens liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft als Behörde und dem hessischen Justizministerium als deren Aufsicht. Doch dort herrscht bis heute ein lautes Schweigen – von der Verlagerung der einst von Badle geleiteten Zentralstelle nach Fulda abgesehen. Es fehlt am Eingeständnis, dass über Jahre hinweg ein aus dem Ruder gelaufenes System agierte, das weit über das legitime Ziel der Strafverfolgung hinausschoss.
Dieses institutionelle Vakuum bot den Angeklagten jetzt die Bühne für eine fatale Selbstinszenierung. Das späte Geständnis von Christian H., er sei als Berufsanfänger nach dem Motto sozialisiert worden „Was der Chef sagt, wird gemacht“, verkennt den Kern seines Amtes: Jeder Staatsanwalt unterliegt zuvorderst dem Gesetz. Die Auslagerung originärer staatsanwaltschaftlicher Tätigkeiten wie das Verfassen von Anklageschriften an externe Firmen, von denen der Vorgesetzte Schmiergeld kassierte, hätte sämtliche Alarmglocken schrillen lassen müssen.
Badle wiederum, als Zeuge im Prozess gegen H., inszenierte sich als Lichtfigur, die ein notwendiges System geschaffen hat; falsch sei nur die persönliche Bereicherung gewesen. Was für eine Verbrämung!
Aufarbeitung erfordert das Eingeständnis institutioneller Fehler und die verbindliche Rückkehr zu einer Maß wahrenden Strafverfolgung. Die Verantwortlichen der hessische Justiz und ihre politische Aufsicht sind noch weit davon entfernt, diese überzeugend zu vermitteln.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht