Tragödie durch Medikationsfehler Tödliche Glukoseverwechslung: Apothekerin verurteilt

Gesundheitspolitik Autor: Jan Helfrich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Apothekerin durch das Landgericht Köln bestätigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Apothekerin durch das Landgericht Köln bestätigt. © Davizro Photography - stock.adobe.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Apothekerin durch das Landgericht Köln bestätigt. Die Frau wurde für den Tod einer Schwangeren und ihres Kindes verantwortlich gemacht.

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es zu einer folgenschweren Verwechslung: Die Apothekerin füllte einen Rest des Lokalanästhetikums Lidocainhydrochlorid in ein Gefäß mit Glukose. Anschließend stellte sie mehrere Lösungen zur Durchführung von Glukosetoleranztests bei Schwangeren her. Zwei dieser Präparate waren hochgradig mit Lidocain verunreinigt. Eine Patientin nahm nur einen Schluck der Lösung zu sich und erlitt eine zu dem Zeitpunkt nicht erkannte Lidocainvergiftung. Sie konnte jedoch nach einem kurzen Klinikaufenthalt wieder vollständig genesen. Eine 28-jährige Schwangere trank jedoch die gesamte Lösung, was zu einer tödlichen Intoxikation führte. Trotz Notkaiserschnitts verstarben sowohl Mutter als auch Kind.

Das Landgericht verurteilte die Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Es verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwei Monate dieser Strafe gelten als vollstreckt. Zusätzlich verurteilte das Landgericht die Frau auch wegen unterlassener Hilfeleistung. Der BGH stellte jedoch das Verfahren hinsichtlich unterlassener Hilfeleistung ein. Im Übrigen bestätigte er die Verurteilung. Damit bleibt es bei der rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. 

Beschluss vom 1. Juli 2025 – 2 StR 339/24

Quelle: Pressemitteilung - BGH