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Wahlanfechtung gescheitert – Scherer bleibt im Amt

Gesundheitspolitik Autor: Thomas Trappe

Dr. Reinardy monierte, die VV-Vorsitzende Dr. Christiane Wessel habe die Wahl in die Sommerferien gelegt und die Einladungen zu kurzfristig verschickt. Dr. Reinardy monierte, die VV-Vorsitzende Dr. Christiane Wessel habe die Wahl in die Sommerferien gelegt und die Einladungen zu kurzfristig verschickt. © Fotolia/alphaspirit
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Das Berliner KV-Vorstandsmitglied Günter Scherer kann sein Amt behalten.

Die Wahlanfechtungsklage von VV-Mitglied Dr. Franz-Peter Reinardy, die dieser nach der Wahl Scherers im August 2017 einreichte, wurde vom Sozialgericht abgewiesen. Dr. Reinardy monierte, die VV-Vorsitzende Dr. Christiane Wessel habe die Wahl in die Sommerferien gelegt und die Einladungen zu kurzfristig verschickt, zudem hätte das Amt ausgeschrieben werden müssen. Für alle Vorwürfe sah das Gericht keine juristischen Grundlagen. Schulferien hätten keine sozialrechtliche Relevanz, die Einladungsfrist habe im von der KV-Satzung vorgegebenen Rahmen gelegen, eine Pflicht zur Ausschreibung gebe es bei einem Wahlamt nicht.

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