Notfallreform Was bringt Warkens Notfallreform?
Künftig kann der Rettungsdienst weniger akute Fälle auch in Praxen fahren.
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Die Notfallreform nimmt wieder konkrete Züge an, nachdem sie durch das Ende der Ampelkoalition zum Erliegen gekommen war: Die Ressortabstimmung eines Entwurfs habe begonnen, heißt es aus Ministeriumskreisen.
Durch die Reform soll die Rufnummer 116 117 für Hilfe in akuten Fällen ausgebaut und mit der 112 vernetzt werden. Das Ziel ist es, Beschwerden anhand eines Ersteinschätzungsverfahrens zu bewerten und die Anrufenden in die passende Versorgung zu vermitteln.
An ausgewählten Krankenhäusern sollen zudem Integrierte Notfallzentren (INZ) etabliert werden, die rund um die Uhr geöffnet sind. Sie bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle. In akuten Fällen können Betroffene zwar immer ein INZ aufsuchen, sie sollen aber vorher möglichst die 116 117 wählen. Um dies zu fördern, erhalten Personen, die dies tun, einen Nachweis und werden bei gleichgewichtigen Beschwerden schneller behandelt als Selbsteinweiser.
Wenn der Rettungsdienst ausrückt und feststellt, dass ein Transport in eine Klinik nicht erforderlich ist, kann die Versorgung vor Ort erfolgen, zusätzlich können die Menschen z. B. in eine Praxis gefahren werden.
Neu ist auch, dass die Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft wird. Bisher gab es nur eine Erstattung der Kosten. Bei einem Streit zwischen Rettungsdiensten und Krankenkassen konnten Notfallpatientinnen und -patienten daher auf den Kosten sitzen bleiben. Dies soll ausgeschlossen werden. Für die regionale Planung und Organisation bleiben die Länder zuständig, während die Kassen Verträge mit den Leistungserbringern schließen.
Zudem soll die Notfallrettung technisch besser angebunden werden. Geplant ist eine digitale, fallbezogene Übergabe an nachfolgende Leistungserbringer, mitsamt standardisierter Übermittlung relevanter Falldaten, Übertragung in die Klinik und Schnittstellen zur ambulanten Akutversorgung. Auch ein System zur Anzeige der aktuellen Krankenhausressourcen wird verbindlich. Für die Investition in die digitale Infrastruktur gebe es eine Anschubfinanzierung von 225 Mio. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, heißt es.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht