Wer etwas abhaben will, muss gut planen
Professor Dr. Holger Pfaff, Vorsitzender des Expertenbeirates des Innovationsausschusses, erinnerte in der Netzkonferenz daran, dass pro Jahr 225 Mio. Euro für Projekte zu neuen Versorgungsformen aus dem Innovationsfonds zu verteilen sind – sowie 75 Mio. Euro für Projekte zur Versorgungsforschung. Die Frist für die Einreichung von Projektskizzen zur Versorgungsforschung lief am 9. Mai ab, für neue Versorgungsformen ist es der 5. Juli 2016, 15 Uhr.
Förderexperten beraten vor Antragstellung
Bis zum 8. April 2017 sind insgesamt sechs weitere Förderwellen geplant. Für die aktuelle Ausschreibung wird mit jeweils rund 200 Anträgen pro Förderbereich gerechnet. Entscheiden über den Geldfluss wird der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss, basierend auf Empfehlungen seines Expertenbeirates.
Entscheidend sind diesbezüglich laut Prof. Pfaff die Relevanz für die Patientenversorgung und der Beleg durch Zahlen. Die Qualifikation der Antragsteller muss nachgewiesen sein und die methodische Qualität muss stimmen. Mitentscheidend ist auch, ob sich ein Modell im Projektzeitraum von jeweils drei Jahren umsetzen lässt und ob das Modell Potenzial für eine Umsetzung in der Fläche hat.
Muss stets auch eine Krankenkasse im Boot sitzen?
Im Innovationsausschuss sitzen sieben Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Kassen sowie drei Vertreter von Ministerien (s. Kasten). "Wenn der Staat dagegen stimmt, kann eine Entscheidung also trotzdem durchkommen", erklärte Prof. Pfaff. Entscheidet der Ausschuss entgegen der Beiratsempfehlung, muss dies schriftlich begründet werden.
Einzureichen sind alle Anträge beim DLR-Projektträger, Bonn. Die Förderexperten beraten auch im Vorfeld der Antragstellung. Prof. Pfaff mahnte eindringlich, den Antrag gründlich dahin gehend vorzubereiten, aus welchem der zwei Töpfe das Geld kommen soll und für welches Themenfeld man sich bewerben will. "Passt kein Schwerpunkt, dann den themenoffenen wählen", riet Prof. Pfaff.
Er warnte vor "Anfängerfehlern, die dazu führen, dass Fristen nicht eingehalten werden können". Wenn ein Projekt keine Krankenkasse als Partner findet – ist das ein "Killerkriterium"?, wollte ein Teilnehmer wissen. Dies sei noch nicht endgültig festgelegt, antwortete Prof. Pfaff. Gibt es Mindestmengen beim Umsatz?, fragte ein anderer. Davon habe er noch nichts gehört, erwiderte der Experte. Und was bedeutet Übertragbarkeit? Ein Projekt sollte personenunabhängig sein, so Prof. Pfaff. Es müsse eine Grundstruktur vorhanden sein, die an "flexiblen Standorten" einsetzbar ist.
In der Diskussion wurde auch deutlich, dass sich komplette, regional angelegte Netzstrukturen nicht übertragen lassen, wohl aber einzelne Projekte. "Das muss man strikt trennen", riet Dr. Berhard Gibis, Dezernent der KBV.
Quelle: Gemeinsame Netzkonferenz der Agentur
deutscher Arztnetze und der KBV