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Wie oft wird in Klinik und Praxis wirklich gepfuscht? Der MDK würde es gern wissen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Behandlungsfehler sollten systematisch erfasst werden - Krankenhausgesellschaft verweist auf sinkende Quote. Behandlungsfehler sollten systematisch erfasst werden - Krankenhausgesellschaft verweist auf sinkende Quote. © thinkstock
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Die Zahlen seien nicht repräsentativ, erklärte Dr. Stefan Gronemeyer bei der Präsentation der Behandlungsfehlerstatistik der gesetzlichen Krankenkassen. "Wir gehen von vielen nicht gemeldeten Fehlern aus." Die tatsächliche Gefährdung der Patienten lasse sich derzeit nicht verlässlich beziffern.

Die Daten zu festgestellten bzw. entschädigten Behandlungsfehlern liegen in Deutschland nur punktuell vor, beklagt Dr. Gronemeyer. Fehler würden nicht umfassend gemeldet, belastbare wissenschaftliche Studien und Hochrechnungen gäbe es nur im Ausland.

Besonders hob der stellvertretende Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) die fehlenden Zahlen bei oft folgenschweren "Never Events" hervor (7 % der Gesundheitsschäden). Das sind systembedingte Fehler, die bei entsprechender Sorgfalt und Sicherheitskultur vermeidbar gewesen wären, beispielsweise Dekubitus, intraoperativ zurückgelassene Fremdkörper oder bei der Operation verwechselte Körperteile.

Die MDS-Behandlungsfehlerstatistik 2016 ähnelt denen der Vorjahre. Zwar zeigt sich seit 2013 eine leicht zunehmende Zahl an Vorwürfen seitens der Versicherten. Dies führt der MDS aber darauf zurück, dass immer mehr bekannt wird, dass gesetzliche Krankenkassen bei Verdacht auf einen Fehler ihre Versicherten unterstützen. Die Zahl der bestätigten Behandlungsfehler ist dagegen erneut leicht gesunken.

Die meisten Verdachtsfälle betrafen Klinikbehandlungen

Professor Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, berichtete, dass im vergangenen Jahr 15 094 medizinische Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt wurden (2015: 14 828). Diese bezogen sich auf insgesamt 1064 Diagnosen. Das Vorliegen von Fehler und Schaden wurde in jedem vierten Fall bestätigt, in jedem fünften Fall konnte auch der kausale Zusammenhang nachgewiesen werden. Damit steht fest: 2948 Mal war ein Behandlungsfehler von Arzt, Zahnarzt oder Pfleger die Ursache für einen Schaden (2015: 3156).

Bei rund 85 % der Schäden nach kausalem und festgestelltem Fehler handelte es sich um einen vorübergehenden Schaden mit notwendigem oder notwendigerweise verlängertem Krankenhausaufenthalt bzw. mit anderer medizinischer Intervention (2912 Fälle). Leichte bis schwere Dauerschäden erlitten 1088 Personen. 36 Mal war nach dem Behandlungsfehler eine lebensrettende Maßnahme erforderlich, 170 Geschädigte verstarben.

Mit zwei Dritteln der vermuteten Behandlungsfehler war auch diesmal der stationäre Bereich Spitzenreiter (10 036). Dabei bezog sich 7765 Mal der Verdacht auf eine Behandlung im Operationssaal. 4072 Mal wurde der Fehler bestätigt, davon 1217 Mal in Orthopädie und Unfallchir­urgie, 344 Mal in der Allgemein- und Viszeralchirurgie, 422 Mal in der in Zahnmedizin und 260 Mal in der Gynäkologie. In der Allgemeinmedizin stellten die Gutachter in 86 von 259 geprüften Fällen Fehler fest. Insgesamt begutachtete der MDS im ambulanten Sektor 5038 Verdachtsfälle.

"Ohne verlässliche Zahlen wird es nie Klarheit geben"

Dass der stationäre Bereich bei der Fehlerhäufigkeit vorn liegt, bedeute aber nicht, dass hier auch die meis­ten Fehler gemacht werden, erklären die MDS-Vertreter. Für den Patienten im Klinikbett seien Fehler aber eher ersichtlich – z.B. dann, wenn nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks der Bettnachbar schneller wieder gehen kann oder der Patient erneut operiert werden müsse. Aus einer hohen Zahl an Vorwürfen lasse sich auch nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen, so Professor Zobel.

Ein unerwünschtes Ereignis sei durch Risiken bei Operationen und Gabe hoch wirksamer Medikamente auch nicht immer auszuschließen, gab PD Dr. Max Skorning, Leiter der MDS-Stabsstelle Patientensicherheit, zu bedenken. Die Frage sei allerdings, ob ein Schaden vermeidbar ist. Es sei deshalb nötig, sich "mit den konkreten Fehlern und den verursachten Fehlern" zu beschäftigen. Bisher gebe es jedoch ein großes Dunkelfeld zu Fehlern, denn diese fielen häufig gar nicht auf oder der Patient entscheide sich, den Verdacht zu verwerfen und Schadensersatzansprüche nicht geltend zu machen.

Daneben gebe es einen großen Graubereich bezüglich Fehlern, die begutachtet und sogar entschädigt wurden. Eine Vielzahl der Fälle werde nirgends zusammengefasst und berichtet. "Selbst dieser Graubereich ist leider mindestens so groß wie die Daten, die zu Behandlungsfehlern berichtet werden", sagt Dr. Skorning.

Die MDS-Vertreter drängen darauf, dass Art, Anzahl und zeitliche Entwicklung von Behandlungsfehlern umfassender und systematischer erhoben und transparent gemacht werden. "Ohne verlässliche Zahlen wird es nie Klarheit geben", meint Dr. Gronemeyer, "auch nicht darüber, ob sich all die bisherigen Anstrengungen zur Fehlervermeidung positiv auswirken".

Bitte keine Verunsicherung der Patienten betreiben!

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft zeigt sich angesichts der Zahlen dennoch zufrieden: "Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, doch wir sind hier im Promillebereich und in internationaler Spitzenposition", erklärt Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er verweist auf 40 Mio. Behandlungen jährlich im Krankenhaus und eine rückläufige Quote. Kostenträger sollten die Fehlerproblematik ins richtige Verhältnis setzen und damit nicht Verunsicherung betreiben, fordert er, denn das grundsätzliche Vertrauen in die hohe Qualität der Versorgung sei für jeden Kranken wichtig.

Quelle: MDS-Pressekonferenz

 

Patientenbeauftragter der Bundesregierung: Beweislast für Patienten erleichtern

Nach drei Jahren Amtszeit als Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung zog Staatssekretär Karl Laumann Bilanz. Sein Fazit: Vieles wurde verbessert, anderes muss noch angepackt werden, u.a. die Beweislast. Der Patientenbeauftragte verwies u.a. auf erfolgte Neuregelungen zur Unterstützung von Patienten beim Verdacht auf Behandlungsfehler. „In der Praxis zeigt sich jedoch, dass es für Patienten nach wie vor oftmals schwierig, bisweilen sogar unmöglich ist, zweifelsfrei nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für einen erlittenen Schaden ist“, so Laumann. Ein solcher Nachweis sei in der Medizin auch kaum zu führen, da oft mehrere Ursachen in Betracht kämen, wie Vorerkrankungen oder die Einnahme mehrerer Arzneimittel. Der Patientenbeauftragte will sich deshalb dafür einsetzen, dass die Regelungen zur Beweislast geändert werden. „Es muss künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist“, so sein Ansatz. Ferner müssten die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Versicherten bei einem Behandlungsfehlerverdacht zu unterstützen. Der Patientenbeauftragte drängt darauf, aus der jetzigen Soll- eine Muss-Regelung in § 66 SGB V zu machen. Denn ein von ihm beauftragtes Rechtsgutachten konstatiert, dass das Gesetz zwar eine Unterstützung vorsieht, aber die konkrete Leistung unklar bleibt. So fallen die Informationen der Krankenkassen über den Anspruch und ihre Hilfe in rechtlichen Fragen sehr uneinheitlich aus. Oft beschränkten sich die Kassen nur auf allgemeine Informationen zu Patientenrechten und deren Verfolgung. Für alles Weitere werde auf spezialisierte Rechtsanwälte verwiesen, so das Gutachten. Manche Kassen böten auch eine rechtliche Erstberatung zu Rechtsverfolgungsmöglichkeiten und den Erfolgsaussichten im Einzelfall an – vereinzelt durch Fachanwälte für Medizinrecht und auf Kosten der Patienten. Eine (gerichtliche) Vertretung der Versicherten hat bisher keine Krankenkasse offeriert. Kosten für Anwälte oder Prozesse werden grundsätzlich nicht übernommen.
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