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Zur Krebsfrüherkennung mit einem Bonusheft?

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

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So wie die Zahnvorsorge sollen die Bürger auch regelmäßig Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wahrnehmen. Das ist eine Idee von CDU/CSU-Gesundheitspolitikern angesichts von mehr als 426.000 Menschen, die jährlich an Krebs erkranken, und 11.000, die daran sterben.

„Die Instrumente dazu stehen schon im Gesetz“, sagt Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er verweist auf die Chronikerregelung. Hier ist die Beratung zu Vorsorgeuntersuchungen eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der auf 1 % des Einkommens reduzierten Belastungsgrenze bei Zuzahlungen. Ob und wann eine Bonus-Regelung kommen könnte, ist jedoch unklar.

Das Augenmerk der Regierung richtet sich zunächst auf die Weiterentwicklung der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Grundlage dafür bildet der Nationale Krebsplan, der 2008 vom BMG, der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert wurde und der jetzt in aktueller Version vorliegt. Darin wird die Einführung eines Aufforderungs- bzw. Einladungsverfahrens für Früherkennungsuntersuchungen als Ziel genannt. Ob die Einladung Sache der Krankenkassen ist, ist noch zu prüfen. Die Empfehlungen sehen vor, den Bürgern „objektive und verständliche Informationen über potenzielle Vor- und Nachteile, die mit einer Untersuchung einhergehen können, zur Verfügung zu stellen“.

Gesundheitsminister Daniel  Bahr sagte auf dem Deutschen Krebskongress in Berlin: „Mit einem persönlichen Einladungssystem und verbesserten Informationen können wir mehr Menschen erreichen. Alle sollen die faire Chance erhalten, sich selbstständig zu entscheiden, ob sie an der Krebsfrüherkennung teilnehmen wollen oder nicht.“

Aufklärung für eine autarke Entscheidung

Neben schriftlichen Informationen soll ggf. auch eine Beratung durch einen Arzt, eine Arzthelferin/spezia­lisierte Pflegende oder nicht ­ärztliches Personal angeboten werden. Beraten werden soll nach definierten Kriterien und gemäß einer noch zu entwickelnden Fortbildung.

Kinospots, Plakataktionen und die Medien sollen zur Teilnahme an Früherkennungsprogrammen motivieren. Gewerkschaften, Sportvereine, (Volkshoch-)Schulen und Krebsselbsthilfeorganisationen sind zur „Förderung und wissenschaftlichen Begleitung von Aktivitäten zur Steigerung der informierten Inanspruchnahme“ einzubeziehen. Ein Verbund von Institutionen wie dem IQWiG und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll den Kriterienkatalog für die Informationen zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen erarbeiten, die Angebote koordinieren und evaluieren.

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