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EBM-Reform: Gynäkologie, Urologie und onkologische Sonderleistungen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Die erhöhten Grundpauschalen in der Urologie führen zu einem Honorarzufluss. Die erhöhten Grundpauschalen in der Urologie führen zu einem Honorarzufluss. © pictworks – stock.adobe.com
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Seit 2012 hatten KBV und Kassen den Auftrag, eine EBM-Reform zu beraten. Ihr Verhandlungsergebnis soll jetzt im April 2020 endlich in Kraft treten. Nachdem wir in der ersten Folge bereits die Auswirkungen in der internistischen Onkologie und den fachübergreifenden Bereichen betrachtet haben, werfen wir jetzt einen Blick auf die Gynäkologie, die Urologie und die onkologischen Sonderleistungen.

Für ihre Verhandlungen im Rahmen der EBM-Reform wurde den Vertragspartnern Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband vom Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eine Vorgabe mit auf den Weg gegeben: Die Bewertungen bestimmter Leistungen und die Überprüfung der wirtschaftlichen Aspekte, insbesondere bei medizinisch-technischen Geräten, seien auf betriebswirtschaftlicher Basis anzupassen und regelmäßig zu aktualisieren. Ziel sollte eine punktsummenneutrale gerechtere Honorarverteilung sein.

Lesen Sie auch den ersten Teil der Serie

Folge eins zur EBM-Reform in der Onkologie:
Gynäkologie, Urologie und onkologische Sonderleistungen »

In diesem Zuge wurden auch für onkologisch tätige Fächer Veränderungen beschlossen, die das Honorar schmälern können. Niedergelassene, die nichts verlieren möchten, müssen also mögliche Verluste an anderer Stelle kompensieren.

Die Veränderungen im Bereich Urologie

Die urologischen Grundpauschalen nach den EBM-Nrn. 26210 sind von 149 auf 163 Punkte, 26211 von 166 auf 170 Punkte und 26212 von 198 auf 200 Punkte erhöht worden. Unverändert geblieben sind auch hier die Zuschläge nach den EBM-Nrn. 26220 (35 Punkte), 26222 (9 Punkte) und 26227 (2 Punkte). Bei einer Praxis mit 1000 Behandlungsfällen führt das zu einem Honorarzufluss von 1538 Euro bei der Altersgruppe nach Nr. 26210, von 439 Euro bei der Altersgruppe nach Nr. 26211 und von 219 Euro bei der Altersgruppe nach Nr. 26212.

Onkologische „Sonderleistungen“  – alt und neu
EBM
Legende
Punkte alt
Punkte neu
Differenz
Gynäkologie
08311Urethro(zysto)skopie der Frau27228412
08332Vaginoskopie729725
08333Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie85949
08334Zuschlag für die Polypenentfernung57625
08320Mammastanzbiopsie423395-28
08340Gewinnung Zellmaterial aus Gebärmutterhöhle8053-27
08345Zusatzpauschale Onkologie1911910
Urologie
26310Urethro(zysto)skopie des Mannes444750306
26311Urethro(zysto)skopie der Frau27228412
26315Zusatzpauschale Onkologie1911910
26320Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase150139-11
26321Zuschlag für die Durchführung von (einer) endoskopischen Harnleitersondierung(en)1331330
26322Zuschlag für das Einlegen einer Ureterverweilschiene207202-5
26323Zuschlag für den Wechsel einer Ureterverweilschiene951005
26324Zuschlag für die endoskopische Entfernung einer Ureterverweilschiene44440
26326Wechsel eines Nierenfistelkatheters285265-20
26330Zusatzpauschale ESWL51195844725
26340Kalibrierung/Bougierung der Harnröhre819312
26341Prostatabiopsie187171-16
Internistische Onkologie
13500Komplex hämatologische, onkologische, immunologische Erkrankung1911910
13501Zusatzpauschale Betreuung nach Transplantation191189-2
13502Komplex aplasieinduzierende/toxiditätsadaptierte Therapie191177-14
13505Aderlass165+165
13400Zusatzpauschale Ösophago‐Gastroduodenoskopie83590065
13402Zuschlag Polypektomie(n)27829214
13421Zusatzpauschale Koloskopie17661608-158
13422Zusatzpauschale (Teil‐)Koloskopie1080990-90
13423Zusätzl. Leistungen im Zusammenhang mit den Nrn. 13421 und 13422262260-2

Quelle: Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 455. Sitzung am 11. Dezember 2019

Im Fachgruppenabschnitt wurde auch die Urethro(zysto)skopie des Mannes nach Nr. 26310 um 306 Punkte (33,62 Euro) auf 750 Punkte, die Urethro(zysto)skopie der Frau nach Nr. 26311 um 12 Punkte (1,32 Euro) auf 284 Punkte angehoben. Die Zuschläge zu diesen Leistungen hat man etwas durcheinandergewirbelt: Die Leistungen nach den EBM-Nrn. 26321 (Zuschlag für die Durchführung von (einer) endoskopischen Harnleitersondierung(en)) und 26324 (Zuschlag für die endoskopische Entfernung einer Ureterverweilschiene) sind unverändert bewertet, hingegen die nach Nr. 26322 (Zuschlag für das Einlegen einer Ureterverweilschiene) um 5 auf 202 Punkte (0,55 Euro) abgewertet und die nach Nr. 26323 (Zuschlag für den Wechsel einer Ureterverweilschiene) um 5 auf 100 Punkte (0,55 Euro) aufgewertet. Die Nrn. 26313 (Zusatzpauschale apparative Untersuchung bei Harninkontinenz oder neurogener Blasenentleerungsstörung) mit 855 Punkten (22,41 Euro) und 26330 (Zusatzpauschale ESWL) mit 5844 Punkten (79,66) sind jetzt deutlich besser vergütet. Auch die Bewertung der Nr. 26340 (Kalibrierung/Bougierung der Harnröhre) wurde um 12 auf 93 Punkte (1,32 Euro) leicht angehoben. Abgewertet wurden dagegen um 20 Punkte die Nrn. 26312 (Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung) auf jetzt 270 Punkte (2,20 Euro), 26320 (Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase im Zusammenhang mit den Nrn. 26310 oder 26311) um 11 (1,21 Euro) auf 139 Punkte, 26325 (Wechsel eines Nierenfistelkatheters) um 20 auf 265 Punkte (2,20 Euro) und 26341 (Prostatabiopsie) um 16 auf 171 Punkte (1,76 Euro). Unverändert geblieben ist die Nr. 26315 (Zusatzpauschale Onkologie). In den übrigen für Urologen zugänglichen fachübergreifenden Bereichen wechseln sich Auf- und Abwertungen ab. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Mann nach Nr. 01731 wird jetzt mit 144 Punkten (0,11 Euro) vergütet. Das Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheters nach Nr. 02321 bzw. das Legen/Wechseln eines trans­urethralen Dauerkatheters nach Nr. 02323 wurde um jeweils einen Punkt (0,11 Euro) abgewertet, Wechsel/Entfernung eines suprapubischen Harnblasenkatheters nach Nr. 02322 um 2 Punkte aufgewertet (0,22 Euro).

Die Veränderungen im Bereich Gynäkologie

Die Bewertung der gynäkologischen Grundpauschale nach Nr. 08210 ist mit 113 Punkten gleich geblieben, die nach Nr. 08211 wurde von 145 auf 147 Punkte, die nach Nr. 08212 von 147 auf 151 Punkte leicht erhöht. Wie zuvor bei den internistischen Onkologen und den Urologen sind die inhaltlich identischen Zuschläge nach den EBM-Nrn. 08220 (24 Punkte), 08222 (6 Punkte) und 08227 (2 Punkte) unverändert. Bei einer Praxis mit 1000 Behandlungsfällen führt das zu einem Honorarzufluss von 213 Euro bei der Altersgruppe nach Nr. 08211 und von 439 Euro bei der Altersgruppe nach Nr. 08212. Höher bewertet sind jetzt die endoskopischen Leistungen nach den Nrn. 08311 (Urethro[zysto]skopie) um 12 Punkte, 08332 (Vaginoskopie) um 25 Punkte sowie die Zuschläge zur Prokto-/Rektoskopie nach Nr. 08333 (9 Punkte) und 08334 (5 Punkte). Abgewertet wurde die Mammastanzbiopsie nach Nr. 08320 um 28 Punkte und die Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle nach Nr. 08340 um 27 Punkte. Bei den Präventionsleistungen wird die Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau nach Nr. 01732 jetzt mit 326 Punkten (0,66 Euro) höher bezahlt, das Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screenings nach Nr. 01751 mit 92 Punkten (3,19 Euro) und die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screenings nach Nr. 01758 mit 86 Punkten (2,42 Euro).

Medical-Tribune-Recherche

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