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„HzV für alle“ – KBV kann Wahltarifidee nicht durchsetzen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

Die KBV blitzt mit ihrer Wahltarifidee ab. Die KBV blitzt mit ihrer Wahltarifidee ab. © iStock/PrathanChorruangsak
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Den Hausärzteverband bringt das in Rage: Immer wieder trommelt die KBV für ein Primärarztsystem als Wahltarif im Kollektivvertragssystem.

Patientensteuerung über einen Primärarzt – warum soll es das nur in der selektivvertraglichen Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) geben? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat schon einige Male beim Bundesgesundheitsministerium ihren Vorschlag lanciert, das freiwillige Primärarztmodell doch ins Kollektivsystem der KVen zu überführen – als Wahltarif.

Da die Evaluationen der HzV Vorteile für Patienten, Ärzte und Kassen zeigten („win-win-win“), dürfe das Angebot nicht länger dem Gros der solidarisch Versicherten vorenthalten werden, argumentieren Dr. Andreas Gassen und Dr. Stefan Hofmeister vom KBV-Vorstand.

Schließlich sei es doch der Sinn von Selektivverträgen, Neues zu erproben, um dann das Erprobte im Erfolgsfall in die kollektive Regelversorgung zu übertragen. Bei „gleichen Spielregeln und gleichen Vergütungen“ stellen die KBV-Vorstände sich eine Umstellung nicht schwer vor. Der Deutsche Hausärzteverband lehnt diese Idee vehement ab.

Schließlich hat er in den vergangenen zwölf Jahren ein eigenes funktionierendes System aufgebaut, das er behalten möchte. Dr. Gassen gibt auch zu, dass der Vorschlag der Körperschaft bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf wenig Interesse stößt. Dieser halte andere Themen für dringlicher.

Quelle: KBV-Pressegespräch

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