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HzV-Honorar: Wenn die Kasse Geld zurückhaben will oder es nicht herausrückt

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

Bezahlt der Arzt die Forderung mit dem beigefügten Überweisungsträger fristgerecht, werden ihm 30 % erlassen. Bezahlt der Arzt die Forderung mit dem beigefügten Überweisungsträger fristgerecht, werden ihm 30 % erlassen. © iStock/RyanJLane und nikolamirejovska – stock.adobe.com
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Die Hausarztzentrierte Versorgung macht den meisten teilnehmenden Ärzten viel Freude. Manchmal sorgt sie allerdings auch für Verärgerung. Zum Beispiel, wenn es um Rück- oder Nachforderungen geht.

Rund 650 Euro zurückzahlen soll ein Hausarzt in Bayern, der an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Hausärzteverband teilnimmt. Es handelt sich um angeblich zu viel erhaltenes Honorar aus der Zeit vor 2015. Dabei lockt die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) sogar mit einem Rabatt: Bezahlt der Arzt die Forderung mit dem beigefügten Überweisungsträger fristgerecht, werden ihm 30 % erlassen. Der Kollege hat nicht gezahlt, sondern der „Korrekturanforderung“ widersprochen.

Laut HÄVG-Schreiben geht es um teilweise „weit zurückliegende Fehlabrechnungen“, weshalb man sich mit der TK auch auf den „Vergleichsnachlass“ verständigte. Die Managementgesellschaft des Hausärzteverbandes erklärt das Problem anhand eines Beispiels: Ein in der Praxis A in die HzV eingeschriebener Patient stellt sich – z.B. wegen Praxisferien – andernorts beim HzV-Arzt B vor, der aber von der HzV-Teilnahme des Patienten nichts weiß und deshalb seine Leistungen über die KV abrechnet. Angenommen die EBM-Nrn. 03111 (Versichertenpauschale) und 35110 (Verbale Intervention) wurden angesetzt. Die KV zahlt hierfür 49,44 Euro Honorar aus. Die TK hätte aber in der HzV nur 12,50 Euro als Vertreterpauschale und 20 Euro für die verbale Intervention zahlen müssen. Sie hat demnach 16,94 Euro zuviel bezahlt. Was zu korrigieren ist.

Geld zurückgefordert, das der Arzt nie bekommen hat

Fehlabrechnungen zulasten der Kasse können auch durch Einzelleistungen bewirkt werden, die von der KV nach EBM bezahlt werden, aber in der HzV im Rahmen der Pauschalen bereits abgegolten sind.

Den Arzt in Bayern überzeugen die Argumente der HÄVG dennoch nicht. Denn er hat die monierten Fälle überprüft und festgestellt, dass er für sie über die HzV ein höheres Honorar hätte bekommen müssen als ihm von der KV gezahlt wurde. Dass er nun sogar Geld zurückzahlen soll, das er gar nicht erhalten hat, sieht er verständlicherweise nicht ein.

Er vermutet, dass weitere Kollegen von den Forderungen betroffen sind und dass Ähnliches auch für die Folgejahre droht. Zumal das Problem, fremde HzV-Patienten zu erkennen, technisch weiterhin ungelöst sei.

Medical Tribune wollte wissen, was der Deutsche Hausärzteverband als Motor der HzV-Verträge zu dem Problem meint. Trotz mehrfacher Nachfragen war jedoch Schweigen die einzige Reaktion der Pressestelle in der Berliner Zentrale.

Auskunftsfreudiger zeigte sich die HÄVG in Stuttgart bei einem anderen HzV-Streitfall. Auch der ging bislang nicht zugunsten des betroffenen Arztes aus. Dieser wartet noch auf „mindestens 12 000 Euro“ Honorar.

Ende 2017 kündigte Dr. Joachim Moritz aus Schönaich seinen HzV-Vertrag aus Altersgründen. Seiner Praxisnachfolgerin fiel nach ihrer ersten Quartalsabrechnung 1/2018 auf, dass ihm fünf Quartale lang die PraCMan-Leistungen nicht vergütet worden waren. Bei dem Programm der AOK Baden-Württemberg handelt es sich es sich um ein Fallmanagement für chronisch kranke, multimorbide Patienten, das die Verah übernimmt.

Vergessene Ziffern schon nach einem Jahr verjährt

„Für jeden über das PraCMan- Programm betreuten Patienten bekommen Sie 80 Euro pro Quartal“, wirbt der Hausärzteverband für diese HzV-Ergänzung. Allerdings setzte Dr. Moritz Assistentin dafür nur im Quartal 3/2016 die passende Abrechnungsziffer an. Die vertraglich geforderten Prozessdaten wurden zwar weiterhin von der Praxis übermittelt, aber die Leistungen von 4/16 bis 4/17 nicht in Rechnung gestellt.

Im April 2018 reklamierte der Arzt die Nichthonorierung. Vier Monate später, so berichtet er, kam die Antwort der HÄVG, dass nach Erkennen des Fehlers (Vergessen der Abrechnungsziffer) vier Quartale nachträglich abgerechnet werden können.

Kein Honorar, dafür aber 30 Euro Verwaltungsgebühr

Da die neue Praxisinhaberin aber inzwischen ein anderes Computersystem installiert hatte, klappte die Anlieferung der fehlenden Abrechnungsdaten erst Mitte Oktober 2018. Im Dezember erhielt der Arzt für 3/17 gut 6000 Euro. „Für das vierte Quartal erhielt ich eine Kostennote über 30 Euro Verwaltungsgebühren. Wofür ist mir schleierhaft“, berichtet Dr. Moritz. „Erst ein Quartal von dreien wurde bezahlt.“

Ronja Rück, Geschäftsführerin der HÄVG-Regionalgesellschaft Süd, bedauert, dass Außenstände des Arztes offen bleiben. Aber der Vorgang habe sich zu lange hingezogen. Nach mehr als einem Jahr Verzögerung sei es schwierig, die Honorare von den Kassen zu erhalten. In der Regel würden vergessene Abrechnungsziffern nach ein, zwei Quartalen gemeldet, hier sei eine Nachhonorierung unproblematisch. Dr. Moritz ärgert sich: Während ihm von Kassen Rückforderungen für 2016 über mehrere zweistellige Beträge in Rechnung gestellt würden, verfallen seine Ansprüche schneller. „Das soll in Ordnung sein? Hier spielt David gegen Goliath!“

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