Nichtärztliche Dialysen Jährliche Anpassung der Kostenpauschalen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Nierenarzt/Nierenärztin

GKV-Spitzenverband hat entschieden: Ab Januar 2025 werden alle Dialysekostenpauschalen jährlich angepasst. GKV-Spitzenverband hat entschieden: Ab Januar 2025 werden alle Dialysekostenpauschalen jährlich angepasst. © Peter Atkins – stock.adobe.com

Der Bewertungsausschuss hat nun eine grundlegende Entscheidung zur künftigen Finanzierung nichtärztlicher Dialyseleistungen getroffen: Ab dem Jahr 2025 werden die entsprechenden Kostenpauschalen jährlich angepasst – orientiert an der prozentualen Veränderung des Orientierungswerts. Die Regelung betrifft Leistungen des Abschnitts 40.14 EBM, die unter anderem die pflegerische Versorgung von Dialysepatientinnen und -patienten, die Bereitstellung und Wartung medizinischer Geräte sowie sämtliche Sach- und Verbrauchskosten rund um die Dialyse einschließen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich seit langem für eine automatische und vollständige Angleichung dieser Pauschalen an die Entwicklung des Orientierungswerts starkgemacht. Aus ihrer Sicht ist eine dynamische Anpassung erforderlich, da die betreffenden Leistungen in hohem Maße von inflations- und technikbedingten Kostensteigerungen betroffen sind – etwa durch steigende Materialpreise, Personalaufwand oder den technischen Erhalt der Behandlungseinrichtungen.

Zwar lehnt der GKV-Spitzenverband eine vollständige Kopplung aller Dialysekostenpauschalen an die Entwicklung des Orientierungswerts ab, doch konnte im Bewertungsausschuss ein Kompromiss erzielt werden: Ab Januar 2025 werden alle Dialysekostenpauschalen jährlich angepasst – allerdings in unterschiedlicher Höhe. Einige steigen in vollem Umfang (100 %) entsprechend der Orientierungswertveränderung, andere lediglich zu 75 %.

Von der vollständigen Anpassung profitieren insbesondere Leistungen mit erhöhtem Versorgungsbedarf oder struktureller Bedeutung: Dazu gehören Kinderdialysen, Zuschläge für infektiöse Patientinnen und Patienten sowie Alterszuschläge. Ebenso werden die neu eingeführten Zuschläge für Heimdialysen, Nachtdialysen und die kontinuierliche zyklische Peritonealdialyse (CCPD) zu 100 % angepasst. Dagegen werden Standardleistungen wie Hämodialyse und Peritonealdialyse bei Erwachsenen sowie Zuschläge für intermittierende Peritonealdialysen nur zu 75 % angepasst.

Der Bewertungsausschuss kündigte an, die Auswirkungen dieses neuen Anpassungsmodells regelmäßig zu überprüfen. Eine erste Evaluation ist bis spätestens 30. Juni 2028 vorgesehen. Sollte sich dabei ein Anpassungsbedarf zeigen – etwa im Hinblick auf die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung – wird ein neuer Beschluss gefasst, der jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft treten kann.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht