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Schwanger trotz Tumortherapie Kryokonservierung von Eierstockgewebe möglich

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Cornelia Kolbeck

Künftig kann zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Künftig kann zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. © rumruay – stock.adobe.com
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Gesetzlich Versichterte, denen eine potenziell keimzellschädigende Therapie bevorsteht, haben künftig Anspruch auf die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Mädchen vor der ersten Regelblutung sind jedoch außen vor.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Anspruch für gesetzlich Versicherte auf Kryokonservierung bei einer potenziell keimzellschädigenden Behandlung ergänzt. Demnach kann (voraussichtlich ab Frühjahr 2023) zusätzlich zu Ei- oder Samenzellen auch Eierstockgewebe entnommen und in flüssigem Stickstoff eingefroren werden.

Für junge bspw. an Krebs erkrankte Frauen ab der ersten Regelblutung sowie für ältere Frauen gibt es damit eine weitere medizinische Option, nach der Tumortherapie noch schwanger zu werden. „Dies ist vor allem für diejenigen Patientinnen relevant, bei denen eine hormonelle Stimulation der Eierstöcke – als fester Bestandteil der Behandlung vor der Eizellentnahme – nicht möglich ist, beispielsweise weil die Therapie der Grunderkrankung sofort beginnen muss“, bemerkt dazu der G-BA.

Ärztin oder Arzt sollen im konkreten Fall zu den verschiedenen Optionen für eine Kryokonservierung von Keimzellen und Keimzellgewebe sowie zu Risiken, Erfolgsaussichten und Kontraindikationen aufgeklären und beraten. Ausführen dürfen dies jedoch nur GynäkologInnen mit dem Schwerpunkt „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“. Die neue Regelung tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dann hat  der Bewertungsausschuss noch sechs Monate Zeit, um über die Höhe der ärztlichen Vergütung zu entscheiden.

Keine Kryokonservierung vor der ersten Regelblutung

Keinen Beschluss hat der G-BA zur Kryokonservierung bei Mädchen ohne eine erste Regelblutung getroffen. Wegen der als experimentell einzustufenden Studienlage sei unklar, ob sich das zugehörige medizinisch-wissenschaftliche Konzept zur Kryokonservierung auf diese Gruppe übertragen lasse und welche besonderen Anforderungen an die Leistungserbringer zu stellen wären, heißt es in der Begründung. Enttäuscht zeigt sich die Stiftung jungere Erwachsener mit Krebs in einer Stellungnahme: „Jetzt hat nur noch das Gesundheitsministerium die Möglichkeit einzugreifen.“

Laut Stiftung hatten sich die Unparteiischen Mitglieder des G-BA, Patientenvertretung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und die medizinischen Fachgesellschaften für eine Finanzierung der Leistung bei jungen Frauen ausgesprochen. An den Stimmen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sei die Finanzierung jedoch gescheitert.

Medical-Tribune-Bericht

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