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KV Berlin sucht nach dem richtigen Töpfchen für die Vergütung der NäPa-Leistung

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Anouschka Wasner

Muss man das Hin und Her zu den Berliner NäPa-Ziffern wirklich nachvollziehen können? Was zählt, ist, dass sie – fast – durchgehend ohne Abzüge bezahlt wurden und werden. Muss man das Hin und Her zu den Berliner NäPa-Ziffern wirklich nachvollziehen können? Was zählt, ist, dass sie – fast – durchgehend ohne Abzüge bezahlt wurden und werden. © iStock.com/Nuthawut Somsuk
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Eine Berliner Hausärztin ist entsetzt, weil ihre NäPa-Leistungen auf einmal nicht mehr vollständig honoriert werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Geschichte voller verwirrender Umschichtungen aber noch lange nicht vorbei.

Man muss nicht alles verstehen. Doch für die ganz Ehrgeizigen wollen wir doch erklären, warum in Berlin die NäPa-Ziffern im 1. Quartal 2018 innerhalb des RLV honoriert wurden, im 2. Quartal erst im Nachvergütungslauf zum Punktwert, warum im 3. und 4. Quartal zum Punktwert honoriert wird – und ab 2019 unbudgetiert innerhalb des MGV.

Im Oktober berichtete uns eine Hausärztin aus Berlin: „Zu meinem großen Entsetzen habe ich im September 2018 festgestellt, dass die NäPa-GOP 03060–03065 nicht mehr extrabudgetär vergütet werden. Sie sind im RLV verschwunden und werden damit in Berlin nur noch zu einem Zehntel vergütet.“ Aufgefallen sei ihr das im August, mit dem Honorarbescheid für das erste Quartal. Dann habe Medical Tribune im September berichtet, dass der Einsatz einer NäPa oder Verah für einen Hausarzt wirtschaftlich so interessant sei: „Die Leistungen werden extrabudgetär, also nach den ausgewiesenen Euro-Beträgen vergütet.“

Zu diesem Zeitpunkt war die Verwirrung der Ärztin mehr als verständlich. Erst im November folgte die Erklärung der KV Berlin an die Mitglieder: Im Herbst 2017 habe der Bewertungsausschuss empfohlen, mit Wirkung zum 1. Quartal 2018 die NäPa-Leistungen aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu finanzieren. Zu diesem Zweck sei die MGV der KV Berlin um 1,2 Millionen Euro pro Quartal erhöht worden.

Für das 2. Quartal 2018 gibt‘s einen Nachschlag

Es sei der KV jedoch zeitlich nicht mehr möglich gewesen, eine separate HVM-Regelung (Honorarverteilungsmaßstab) zu diesen Leistungen zu verabschieden. Die Ziffern seien also im ersten Quartal trotz Zufluss in die MGV zunächst nach den Regularien des RLV bezahlt worden – also, wie von der Berliner Hausärztin geschildert, für einige nur zu einem Zehntel.

Für das 2. Quartal sollen aber jene Praxen, die ihre NäPa-Ziffern nur abgestaffelt bezahlt bekommen haben, rückwirkend im ersten Nachvergütungslauf einen Zuschlag je Punkt der GOP 03060–03065 zum regionalen Punktwert erhalten. Das gleiche Vorgehen sieht die KV für die Quartale 3 und 4 des Jahres 2018 vor.1 Auf Nachfrage bestätigt die KV, dass in der Vergütungshöhe kein Unterschied bestehen würde zu jener in 2017, als die Leistungen noch außerbudgetär honoriert wurden.

So weit, so gut – aber fehlt da nicht ein Quartal in der Rechnung? Das erste Quartal 2018 sei zu diesem Zeitpunkt bereits bestandskräftig gewesen und so habe die Vertreterversammlung entschieden, es nicht mehr anfassen zu wollen, so die KV. Shit happens.

Ab 2019 werden die Ziffern wieder unbudgetiert honoriert

Die gute Nachricht: Ab 2019 werden die NäPa-Leistungen wieder außerhalb des RLV unbudgetiert zum Punktwert honoriert. Wobei der dafür gebildete Vorwegabzug des haus­ärztlichen Grundbetrages abhängig von der basiswirksamen, dynamisierten Erhöhung der MGV (s.o.: 1,2 Mio. EUR/Quartal) sei. Wird das Volumen überschritten, erfolgt also eine Quotierung des Auszahlungspunktwertes. Das sei jedoch erst mal nicht zu erwarten, so die KV, da die angesetzten NäPa-Leistungen aktuell im KV-Bezirk mit seinen 160 haus­ärztlichen Praxen bei unter 600 000 Euro im Quartal lägen.

Und was passiert mit der Differenz zwischen den abgerufenen 600 000 Euro und den 1,2 Millionen, um die die MGV Berlins erhöht wurde? Die wird dem Grundbetrag des hausärztlichen Versorgungsbereiches zugeführt. Was also nicht über die NäPa-Leistungen abgefordert wird, dient zur Stützung der übrigen Vergütungsanteile des haus­ärztlichen Grundbetrages, erklärt die KV.

1. KV-Blatt der KV Berlin 11/2018

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