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ASV: zwei neue Ziffern für den Medikationsplan

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Maya Hüss

Die beiden neuen Ziffern ersetzen die bisherige Pseudoziffer 88514. Die beiden neuen Ziffern ersetzen die bisherige Pseudoziffer 88514. © Fotolia/Henrik Dolle
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Seit Januar wird das Erstellen und Ergänzen des Medikationsplanes vergütet.

Ärzte, die in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) einen Medikationsplan entweder erstellen oder aktualisieren, können jetzt im EBM zwei neue Ziffern abrechnen. Das hat der ergänzte Bewertungsausschuss beschlossen.

So wird seit Januar zum einen das Ausstellen eines Medikationsplanes über die Ziffer 51020, die mit 39 Punkten bewertet und 4,22 Euro vergütet wird, honoriert. Zum anderen bekommen Ärzte für die Ergänzung des Medikationsplanes über die Ziffer 51021, die mit 8 Punkten bewertet ist, 0,86 Euro.

Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Die beiden neuen Ziffern ersetzen die bisherige Pseudoziffer 88514.

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