Fernbehandlungsverbot: Der Weg ist frei
Telemedizin ja, aber Goldstandard bleibt der Direktkontakt.
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Damit ist der Weg frei für den größten Schweizer Telemedizinanbieter, Medi24, eine Expansion in Deutschland voranzutreiben“, verkündete dieser direkt nach der Entscheidung des Ärztetags. Das Berner Unternehmen übernimmt für Krankenkassen rund um die Uhr die telemedizinische Konsultationen; täglich werde mit bis zu 5000 Patienten telefoniert. Man sei vorbereitet, für den deutschen Markt die „Kapazitäten schnell hochzufahren“.
Auch deutsche Anbieter von Online-Sprechstundensystemen äußern sich hoffnungsfroh, jetzt besser ins Geschäft zu kommen. Die Barmer hält die Fernbehandlung für eine sinnvolle Ergänzung ihres „Teledoktors“, der allgemeinen ärztlichen Rat ohne direkten Kontakt bietet.
Im Sinne der Delegierten des Deutschen Ärztetages und der Bundesärztekammer sind solche Kommentierungen nicht. Sie betonen: Telemedizinische Primärarztmodelle, insbesondere in Form kommerziell betriebener Callcenter, sind zu vermeiden. Fernbehandlung im vertragsärztlichen Sektor darf nur durch Vertragsärzte im Rahmen des Sicherstellungsauftrags erfolgen. Bei dem Arzt unbekannten Patienten soll es keine Krankschreibung per Telefon oder Videokonferenz geben.