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Elektronische Patientenakte „Irgendwann ist das ein solidarischer Vorteil“

e-Health Autor: Michael Reischmann

Damit die ePA auch vollumfänglich genutzt werden kann, ist u.a. noch viel Aufklärungsarbeit zum Thema Datenschutz zu leisten. Damit die ePA auch vollumfänglich genutzt werden kann, ist u.a. noch viel Aufklärungsarbeit zum Thema Datenschutz zu leisten. © woravut – stock.adobe.com
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KVen melden, dass über 90 % der Praxen „ePA-ready“ sind, also die Voraussetzungen für die elek­tronische Patientenakte erfüllen. Doch nur wenige rechnen entsprechende Leistungen ab. Mit der Opt-out-ePA soll alles besser werden. Dann wird es heißen: befüllen und nutzen!

PD Dr. Sebastian Spethmann ist stellvertretender Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Intensivmedizin des Deutschen Herzzentrums der Charité – Universitätsmedizin Berlin am Campus Mitte. Er ist zudem Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitale Versorgungsforschung der DGIM. Und er ist einer von 750.000 gesetzlich Krankenversicherten mit einer elektronischer Patientenakte (ePA)  – die jedoch „im Versorgungsalltag leider noch nicht funktioniert“. 

Er ist aber optimistisch, dass die Opt-out-ePA – wie von der Regierung geplant für das Jahr 2025 – die Wende schafft: „Ich glaube, dass wir unsere Abläufe deutlich verschlanken und verbessern können und auch die Versorgung unserer Patient:innen dadurch spürbar besser wird.“ Grundsätzlich, so meint der Kardiologe, werde jeder von der persönlichen Gesundheitsdatensammlung profitieren – und ganz besonders chronisch Erkrankte.

Damit die Opt-out-ePA Inhalte hat, sollen die Kassen tätig werden. Dass aber Millionen Versicherte Papierausdrucke, die sie für ihre ePA als geeignet betrachten, an ihre Versicherung schicken, damit diese die Unterlagen digitalisiert und speichert, hält Dr. Spethmann für „extrem aufwendig und ein bisschen bizarr“. 

Innere Medizin im Podcastformat

Die zweite Staffel unseres O-Ton-Podcasts ist ein gemeinsames Projekt von Medical Tribune und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. Expertinnen und Experten der DGIM sprechen über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen und Versorgungsthemen, die Praxis wie Klinik betreffen. U.a. sind diese Folgen geplant:

  • Stationäre Weiterbildung

  • Ambulante Weiterbildung

  • Krankenhausreform

  • Künstliche Intelligenz

  • DiGA

medical-tribune.de/o-ton-innere-medizin

Die DGIM, die den Entwurf des Digitalgesetzes grundsätzlich begrüßt, fordert, dass das erstmalige Befüllen der ePA durch Ärzte erfolgen soll. „Das gezielte Einbringen von Informationen muss ärztlich begleitet werden“, unterstreicht Dr. Spethmann. Diese Aufgabe werden in der Regel die Hausärzte haben.

Patienten werden stärker in Entscheidungen eingebunden

Dr. Spethmann erwartet nicht, dass mit Beginn der Opt-out-ePA in den Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen „die optimale Lösung für alle Fragestellungen“ der Datenauswertung verfügbar sein wird. Aber auch eine Sammlung von PDF-Dateien werde einen Mehrwert zum Status quo bieten. Mit dem Entwicklungsschritt zu strukturierten Daten würden dann andere Funktionalitäten möglich.

Den oft verlangten Nutzen der ePA für die Therapie erwartet Dr. Spethmann darin, dass Kolleginnen und Kollegen wie selbstverständlich die eingestellten Daten werden nutzen können, die ihnen heutzutage fehlen. „Irgendwann ist das ein solidarischer Vorteil“, sagt der Kardiologe. Dabei führe die ePA nicht dazu, dass die Patienten entmündigt würden, „sondern im Gegenteil – sie sind sogar noch viel mehr integriert in der Entscheidung, was mit ihren Daten passiert“. 

In der Möglichkeit der ePA-Inhaber den Zugriff auf Inhalte einzuschränken oder zu untersagen, sieht Dr. Spethmann nichts Neues: „Bestimmte Informationen zurückzuhalten, ist heute möglich – und wird gemacht – und ist auch mit der ePA möglich. Es muss natürlich klar sein, dass eventuell fehlerhafte Entscheidungen oder schadhafte Konsequenzen für Patient:innen entstehen, für die ein Arzt oder eine Ärztin nichts können, wenn die Informationen nicht vorliegen.“

Auch im Gesundheitsdatennutzungsgesetz spielt die ePA eine Rolle. Der Vorsitzende der AG Digitale Versorgungsforschung der DGIM hofft, „dass wir mit den Daten der ePA sehr viele Informationen bekommen, die uns helfen, unser Gesundheitssystem besser zu steuern“. Es sei viel Aufklärungsarbeit zu leisten, um Sorgen frühzeitig zu begegnen und den Gruppen helfen zu können, die einen großen Versorgungsbedarf, aber keine so große Gesundheits- und Digitalkompetenz haben.

Ein Beispiel für eine Versorgungsforschung mit ePA-Daten und einen Ausblick auf weitere Aktivitäten der DGIM gibt Dr. Spethmann im Podcast O-Ton Innere Medizin. Hören Sie rein!

Quelle: Medical-Tribune-Bericht

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