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Schon wieder Pauschalen! Risiko für steigende Preise bei TI-Anbindung liegt weiterhin beim Praxisinhaber

e-Health , Telemedizin Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Wer zu lange zögert, muss auf den österreichischen Anbieter zurückgreifen, um die Absenkung der Pauschale für den Anschluss auszugleichen. Wer zu lange zögert, muss auf den österreichischen Anbieter zurückgreifen, um die Absenkung der Pauschale für den Anschluss auszugleichen. © fotolia/bht2000
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Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten für Erstausstattung und Betrieb der TI-Anbindung in voller Höhe zu übernehmen – versicherte die KBV im Juli 2017. Doch weil sie mit ihren Pauschalen zu kurz gesprungen war, musste nachverhandelt werden. Die neuen Vereinbarungen klingen aber auch nicht nach „Problem gelöst“.

Aus Sicht der KBV waren die Nachverhandlungen mit den Kassen zur Erstattung der Anbindungskosten der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) fürs Versichertenstammdatenmanagement erfolgreich: Im dritten Quartal 2018 zahlen die Kassen für den Konnektor nunmehr eine Pauschale von 1719 Euro und ab dem vierten Quartal von 1547 Euro. Vorher waren ab dem dritten Quartal 2018 einheitlich 720 Euro vorgesehen. Die übrigen Pauschalen, wie z.B. die für ein Kartenterminal in Höhe von 435 Euro, bleiben unverändert.

Hintertür für die Kassen, um nochmals übers Geld zu reden

Damit hat sich die KBV erneut auf einen Abschluss mit den Kassen eingelassen, der nur die Zahlung von Pauschalen vorsieht – und die sind marktwirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Die Pauschale von 1719 Euro im dritten Quartal 2018 basiert auf dem Konnektorpreis aus dem Vorquartal minus 10 %. Ab dem vierten Quartal 2018 wird erneut um 10 % auf dann 1547 Euro abgesenkt.

Die Erstausstattungspauschalen, die auch die Kosten für ein Kartenterminal umfassen, betragen dann im dritten Quartal 2154 Euro bzw. 1982 Euro im vierten Quartal. Die gesetzlich vorgesehene vollständige Finanzierung der TI-Anbindung der Praxen ist damit immer noch nicht gewährleistet. Die Praxisinhaber tragen weiter das Marktpreisrisiko.

Und nicht genug damit: Beim neuen Abschluss hat man den Kassen ein „Rückschlagventil“ eingebaut. Sie haben die Zusage bekommen, dass erneut Verhandlungen über eine Absenkung der Pauschalen geführt werden, sobald das Angebot eines österreichischen Technologie­unternehmens verfügbar ist. Schon nach zwei Wochen soll die geltende Vereinbarung dann überprüft und ggf. fürs Folgequartal angepasst werden. Eine Vereinbarung für den umgekehrten Fall gibt es nicht!

Von einer zufriedenstellenden Lösung kann deshalb nicht die Rede sein. Zumal die KBV mit diesem Abschluss auch zeitlichen Druck ausübt. Denn wer jetzt schnell handelt, sichert sich die neue Pauschale von 1719 Euro. Wer hingegen noch warten möchte, wird eventuell genötigt sein, den Konnektor aus Österreich zu ordern, um darüber möglichst die neuerliche Absenkung abzufangen. Was aber passiert, wenn es Probleme mit diesem Konnektor gibt? Ist dann der zeitnahe Service aus Österreich gesichert? Der Konnektor, den ich in meiner Praxis zum 1. April von meinem deutschen PVS-Anbieter habe anschließen lassen, funktioniert bis heute nicht fehlerfrei.

Und warum ist so etwas kartellrechtlich überhaupt möglich? Dass man gezwungen ist, den Billigkonnektor zu nehmen, um keine finanzielle Eigenbeteiligung zu riskieren, wenn sich die anderen Konnektor­anbieter auf das Ösi-Preisdumping nicht einlassen? Sechs Monate vor dem Stichtag zur Zwangseinführung der TI-Anbindung produziert die KBV mit diesem Abschluss also mehr Fragen als Antworten.

Anbieter sollte garantieren, dass die Pauschalen reichen

Wer die Anbindung wagt, sollte sich deshalb von seinem PVS-Anbieter schriftlich garantieren lassen, dass der Preis für die notwendige Technologie und deren Installation die Pauschalen nicht überschreitet. Das gilt auch für die anderen Komponenten wie z.B. die 900 Euro TI-Startpauschale. Diese darf nicht vollständig an den EDV-Anbieter abfließen, sondern muss auch den Aufwand in der Praxis abdecken. Und zusätzliche eHealth-Kartenterminals sollten vollständig von der dafür vorgesehenen Pauschale finanziert werden können.

Auf mögliche weitere Kosten frühzeitig achten

Hinzu kommt, dass in den Pauschalen ein Konnektor mit der Fähigkeit zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES) eingepreist ist. Es ist deshalb empfehlenswert, sich ein kostenfreies Update des Konnektors auf die QES-Funktion verbindlich im Vertrag zusichern zu lassen. Und auch der Einsatz des KV-Safe-Net, das z.B. für die Online-Abrechnung verwendet wird, darf mit keinen weiteren Gebühren verbunden sein, die dann durch die Pauschalen nicht abgedeckt wären.

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