Anzeige

IT-Marktentwicklung: Bekommen alle ihr Geld?

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Michael Reischmann

IT-Marktentwicklung passt noch nicht zur sinkenden Praxisförderung.
IT-Marktentwicklung passt noch nicht zur sinkenden Praxisförderung. © Fotolia/ Robert Kneschke
Anzeige

Bleiben Ärzte, die sich mit der Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) Zeit lassen, auf einem Teil ihrer Kosten sitzen? Die KBV äußert sich zu Alarmmeldungen aus der Industrie beruhigend.

Der IT-Dienstleister Deutsches Gesundheitsnetz (DGN) warnt: Zu dem von Krankenkassen und KBV erhofften Preisverfall ist es bei den TI-Komponenten mangels Wettbewerb noch nicht gekommen. Ein Kartenterminal koste derzeit über 650 Euro, die Erstattungspauschale betrage aber nur 435 Euro. Und die Förderung des TI-Konnektors sinke von einmalig 1910 Euro beim erstmaligen Online-Abgleich der Versichertenstammdaten im zweiten Quartal 2018 auf 720 Euro ab dem dritten Quartal. Zu diesem Preis gebe es aber keinen Konnektor, der die im E-Health-Gesetz geforderten Zukunftsanwendungen „elektronischer Medikationsplan“ und „Notfalldatenmanagement“ erfülle. Beim DGN werde er beispielsweise 1892,10 Euro kosten.

Das Unternehmen bezweifelt auch, dass die Manpower der Dienstleister vor Ort ausreichen wird, die 194 000 Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen fristgerecht bis Ende 2018 an die TI anzuschließen. Es empfiehlt deshalb, die Fördersummen des zweiten Quartals noch ein Jahr lang beizubehalten und den Installationszeitraum bis mindes­tens Mitte 2019 zu verlängern.

Doch die KBV bleibt zurückhaltend: Verhandlungen über eine Änderung der Fördersummen seien erst dann sinnvoll, wenn sich Klarheit über die Marktentwicklung abzeichne. Aufgrund von Äußerungen aus der Industrie sei mit weiteren Anbietern im zweiten Quartal zu rechnen.

„Jeder Arzt sollte sich jetzt mit dem Thema Telematikinfrastruktur beschäftigen, sich Vertragsangebote genau anschauen und sich im Zweifelsfall von seiner KV beraten lassen. Es besteht aber kein Grund, jetzt vorschnell und sofort zu handeln“, bleibt die KBV bei ihrer Haltung.

Anzeige