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Novum in Rheinland-Pfalz: Tarifvertrag für in der Praxis angestellte Ärzte

Niederlassung und Kooperation Autor: Michael Reischmann

Unterzeichnung des Letter of Intent zwischen Vertretern des MB und des Hausärzteverbandes (v.l.n.r.): Dres Kurfeß, Grüninger, Gehle und Zwerenz. Unterzeichnung des Letter of Intent zwischen Vertretern des MB und des Hausärzteverbandes (v.l.n.r.): Dres Kurfeß, Grüninger, Gehle und Zwerenz. © KV RLP/Dr. Rainer Saurwein
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Faire Gehälter und einheitlich geregelte Arbeitsbedingungen, die eine Praxisanstellung für wechselwillige Klinikärzte attraktiv machen – das versprechen in Rheinland-Pfalz der Marburger Bund und der vom Hausärzteverband gegründete „Arbeitgeberverband Hausärzte“. Bis zum Herbst soll ein Tarifvertrag vereinbart sein.

Bezahlung nach Tariftabelle und konsentierte Regelungen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bezüglich Arbeitszeiten und Überstunden, Bereitschaftsdiensten, Fortbildungen, betrieblicher Altersvorsorge, Krankengeldzuschuss etc. – das stellen der Hausärzteverband (HÄV) und der Marburger Bund (MB) Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz den Praxisinhabern und angestellten Ärzten in Praxen und MVZ in Aussicht. Damit biete man Verlässlichkeit für die Arbeitsverhältnisse und Anreize für eine ambulante Tätigkeit, betonten die Väter des künftigen Tarifsystems bei der Unterzeichnung ihrer Absichtserklärung in Mainz.

Darin geben sie sich das Ziel vor, bis zum Herbst einen Tarifvertrag für angestellte Ärzte zu vereinbaren. Da bereits 18 Monate lang Vorarbeiten geleistet wurden, es Vorlagen gibt – etwa den Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) – und beide Seiten ihr tiefes Vertrauen in die kollegiale Zusammenarbeit betonen, klingt das Ziel nicht unrealistisch.

Zunächst wird Sanitätsrat Dr. Hans-Dieter Grüninger, Vorstandsmitglied im HÄV Rheinland-Pfalz und Vorsitzender des neu gegründeten Arbeitgeberverbandes, die Kollegen im Land anschreiben, ob sie Mitglied im Arbeitgeberverband werden wollen.

Tarifvertrag für „faire und rechtssichere Verhältnisse“

Dr. Burkhard Zwerenz, Vorsitzender des HÄV-Landesverbandes, geht von einem großen Zuspruch aus. Schließlich werde der Tarifvertrag für „faire und rechtssichere Verhältnisse“ sorgen. Der Verband führe damit fort, was mit dem Kodex für die Anstellung in der Weiterbildung begonnen wurde.

Dr. Karlheinz Kurfeß, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz, hat als MB-Vertreter zusammen mit Dr. Grüninger die Tarifvertragsarbeiten wesentlich vorangetrieben. Er machte an Beispielen klar, warum es wichtig ist, tarifliche Regelungen zu treffen. So muss etwa die Pflicht, alle fünf Jahre 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen, auch von den Angestellten erfüllt werden, damit der Praxis kein Honorarabzug droht. Oder: Eine Überschreitung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes sei nur durch die Opt-out-Regelung eines Tarifvertrags möglich.

Dr. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender des MB Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz, verwies auf die weite Spreizung der derzeit gezahlten Gehälter. Der MB hatte sich Dutzende Anstellungsverträge angeschaut, die ihm Mitglieder vorgelegt hatten und darin Entgelte von 2500 Euro im Monat bis zu Inhaberniveau gefunden. Das würde durch eine verbindliche Tarifstruktur, die sich am Niveau der Entgelte im Krankenhaus anlehnt, harmonisiert.

Um mal eine Größenordnung zu nennen: Der aktuelle VKA-Tarif sieht in der Entgeltgruppe II (von vieren) für Ärzte mit Facharztabschluss in Vollzeit ein monatliches Grundgehalt von rund 5800 Euro vor. Mit der Zahl der Berufsjahre steigt dieses über „Entwicklungsstufen“ bis auf rund 7500 Euro. Dazu können weitere Entgelte, etwa für Bereitschaftsdienste und aufgrund von Zielvereinbarungen, kommen.

Keine Verschlechterungen durch Wechsel in die Praxis

Die Verhandlungspartner erklärten, die strukturellen Unterschiede zwischen Praxis und Krankenhaus in ihrem neuen Tarifsystem berücksichtigen zu wollen. Allerdings dürfe ein Wechsel aus der Klinik in die Praxis nicht zu Verschlechterungen führen.

Dr. Zwerenz und Dr. Gehle betonten die Notwendigkeit, Klinikärzten wirksame Anreize für ein Wechsel geben zu müssen, damit die vertragsärztliche Versorgung weiterhin sichergestellt werden könne. Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden absehbar rund 30 % der aktuell praktizierenden Hausärzte im Land altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden, so Dr. Zwerenz. Bei einigen Facharztgruppen sei die Lage ähnlich.

MB- wie HÄV-Vertreter unterstrichen ihr gegenseitige Vertrauen darin, „faire“ Vereinbarungen zu finden. Denn etwas „schizophren“ erscheint die Lage des Hausärzteverbands schon, wie Dr. Zwerenz zugab. Zum einen ist der Verband – auch über die Installation des Arbeitgeberverbandes – Interessensvertreter der Praxis­chefs. Zum andern will er aber auch die Interessen der angestellten Hausärzte vertreten – genau wie der MB.

Man sei „offen“ für weitere Mitstreiter, erklärte Dr. Grüninger auf die Frage, wie denn die Fachärzte als Arbeitgeber in das künftige Tarifsystem eingebunden werden können. Der Sanitätsrat geht fest davon aus, dass bald weitere Verbände im Land und aus anderen Bundesländern anfragen werden, um mehr über das Tarifvertragsmodell zu erfahren.

Nach Angaben von Dr. Kurfeß sind bundesweit mittlerweile etwa 36 000 angestellte Ärzte in Praxen und MVZ tätig, 1850 sind es in Rheinland-Pfalz. Die Entwicklung hat in den letzten zehn Jahren rasant zugenommen.

Medical-Tribune-Bericht

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