Anzeige

Praxiseinnahmen Wie rentabel ist die Niederlassung?

Niederlassung und Kooperation Autor: Cornelia Kolbeck

Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung separat betrachtet ergeben einen durchschnittlichen Jahresüberschuss von 137.000 Euro und ein verfügbares Jahreseinkommen von 61.000 Euro. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung separat betrachtet ergeben einen durchschnittlichen Jahresüberschuss von 137.000 Euro und ein verfügbares Jahreseinkommen von 61.000 Euro. © Ken – stock.adobe.com
Anzeige

Nach einer aktuellen Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) betrugen die Gesamteinnahmen niedergelassener Ärzte aus Praxistätigkeit 2020 im Schnitt 335.000 Euro.

261.000 Euro (78 %) davon resultierten aus Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Aufwendungen für den Praxisbetrieb beliefen sich zugleich auf 162.000 Euro, rund 90.000 Euro (56 %) davon wurden für Gehälter des Praxispersonals ausgegeben. 

24 Euro pro Stunde für GKV-Leistungen

Unterm Strich blieb somit laut Zi ein durchschnittlicher Jahresüberschuss von 172.000 Euro pro Praxisinhaber bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 45 Wochenstunden. Werden weitere Ausgaben wie Lohnerhöhungen, steigende Energie- und/oder Betriebskosten, Investitionen sowie Steuern, Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt, bleiben noch 86.000 Euro. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung separat betrachtet ergeben einen durchschnittlichen Jahresüberschuss von 137.000 Euro und ein verfügbares Jahreseinkommen von 61.000 Euro. „Allein aus Praxistätigkeit für die gesetzliche Krankenversicherung entstünde demnach ein verfügbares Einkommen von 24 Euro pro Stunde“, so das Zi. 

Die gesetzlichen Krankenkassen würden nur mäßig attraktive Bedingungen für die selbstständige Niederlassung schaffen, kritisiert der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried: „Vergleichen wir die selbstständige Tätigkeit in der Praxis bezogen auf die eingesetzte Arbeitszeit mit dem Tariflohn eines Oberarztes mit mindestens dreijähriger Tätigkeit, bleibt nur ein geringes Plus von wenigen Hundert Euro pro Jahr.“ 

BMG argumentierte mit falschen Zahlen

Der Zi-Vorstand verweist auch auf die gestrichene Neupatientenregelung, ersetzt durch eine Terminvermittlung durch Terminservicestellen bzw. Vermittlung durch den Hausarzt. Der mögliche Einsparbetrag von rund 400 Mio. Euro basiere jedoch auf falschen Voraussetzungen zum verfügbaren Einkommen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten. Von Vertretern des Bundesgesundheitsminis­teriums sei ein Durchschnittseinkommen von 200.000 Euro genannt worden. 

Quelle: Zi-Information

Anzeige