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Arzneimittel-Informationssystem soll im Herbst weiterentwickelt werden

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Maya Hüss

G-BA-Beschlüsse, Anwendungsgebiete, Subgruppen, Zusatznutzen und Vergleichstherapie – so sieht die AIS-Simulation der Kassen aus, durch die sich Ärzte online klicken können. G-BA-Beschlüsse, Anwendungsgebiete, Subgruppen, Zusatznutzen und Vergleichstherapie – so sieht die AIS-Simulation der Kassen aus, durch die sich Ärzte online klicken können. © GKV-Spitzenverband
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Schon lange diskutieren Ärzte, Politiker, Kassen und Hersteller, wie die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung neuer Medikamente den Weg in die Praxis finden. Der GKV-Spitzenverband hat dafür eine Software-Simulation entwickelt.

Wie könnte ein neues Arzneimittel-Informationssystem, kurz AIS, für das von Minister Jens Spahn im Herbst weitere Vorgaben erwartet werden, genau aussehen? Das fragten sich Vertreter der Selbstverwaltung, Politik und Industrie bei einer Veranstaltung des Fördervereins für die ärztliche Fortbildung in Hessen. Die Antwort aller Beteiligten: Die Informationen, die der Arzt bei der Verordnung neuer Arzneimittel benötigt, also die Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzenbewertung, müssten auf einen Blick zu erfassen und in leicht verständlicher Sprache aufbereitet sein.

„Der Mehrwert einer solchen Software muss klar erkennbar sein“, verlangt Dr. Sibylle Steiner von der KBV. So würde eine bloße Hinterlegung von PDF-Dokumenten nicht ausreichen. Auch eine zusätzliche Dokumentationspflicht für den Arzt hält die Referentin für den falschen Weg. „Außerdem sollten die Softwarekos­ten keinesfalls auf die Ärzte abgewälzt werden“, betont die Dezernentin.

„Der Arzt will möglichst interaktionsarm verordnen“

Dr. Karl Sydow vom Referat Arzneimittel beim GKV-Spitzenverband weiß: „Der Arzt will möglichst interaktionsarm verordnen.“ Wie so eine Software aussehen könnte, zeigt der Kassenverband auf seiner Homepage. Interessierte können sich dort in einer Simulation durch verschiedene Informationsebenen klicken. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes soll die Software den „normalen Weg“ einer Verordnung abbilden. So erhalte der Arzt alle notwendigen G-BA-Informationen, nachdem er im System die Medikation für seinen Patienten ausgewählt hat. Zusätzlich sollten in der Software auch Preisinformationen und Wirtschaftlichkeitshinweise, z.B. ob Rabattverträge vorhanden sind oder ob Praxisbesonderheiten vorliegen, angezeigt werden.

In welcher Form diese Informationen abgebildet werden, dazu braucht es laut Dr. Sydow zunächst eine Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium, in der die „Mindestanforderungen der Informationen zur Veröffentlichung der Beschlüsse“ definiert werden. Diese stehe allerdings im Spannungsfeld zwischen der Verantwortung des Arztes wirtschaftlich zu verordnen und der ärztlichen Therapiefreiheit.

„Wir sind in konstruktiven Gesprächen mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss; die Rechtsverordnung wäre der Startschuss für das AIS“, so der GKV-Vertreter.

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